Kategorie:Rechtswesen
Das Königreich Jerusalem besaß kein einheitliches Rechtssytem - für jede Gruppe gibt es ein eigenes Recht. Die Franken hatten fränkisches Recht, die syrischen Christen hatten syrisches Recht (angelehnt an römisches Recht), die Geistlichen hatten das Kirchenrecht (auch als kanonisches Recht bekannt). Wichtig war in der Levante auch die Scharia, das islamische Recht, welches in islamischen Staaten angewendet wurde.
Verfahren
Allgemein gab es drei Rechtssysteme in Jerusalem, die hier kurz beschrieben werden.
Rechtssysteme im Mittelalter waren um ein grundlegendes Verfahren aufgebaut. Weniger wichtig waren dabei Rechtsprinzipien als vielmehr der korrekte Prozess.
Die Franken unterstanden dem fränkischen Recht mit seinem straffen Verfahrenssystem - hier bezeichnet als Fränkisches Verfahren. Dieses Verfahren leitete entweder der Vizegraf mit bürgerlichen Beisitzern (genannt Schöffen), oder der König, oder ein Repräsentant des Königs, in der Haute Cour, wobei da die Barone die Position der Beistzer einnahmen. Der Richter schaute darauf, dass das Verfahren ordnungsgemäß ablief - über Beweislast, Schuld und Bestrafung richteten die Schöffen mittels Abstimmung. Alternativ konnte auch ein Gottesurteil über Schuld und Unschuld entscheiden, insbesondere wenn die Schöffen sich nicht einig, oder aus dem Fall nicht schlau wurden. Das fränkische Recht galt auch für alle, die einen Franken anklagen oder von einem Franken angeklagt wurden.
Die Einheimischen hatten ein ein wenig ausgereifteres Verfahrenssystem - hier bezeichnet als Syrisches Verfahren. Jede Stadt hatte einen Rais, der am Syrergericht als Richter der Einheimischen fungierte. Das Syrergericht konnte nur über Klagen entscheiden, wo sich Einheimische gegenseitig anklagten - Klagen gegen Franken oder Verbrecher mussten vors Bürgergericht gebracht werden.
Das nach heutigem Verständnis modernste Rechtssystem hatte die Kirche, welches Klagen gegen Kirchenmitglieder verhandelte - hier bezeichnet als Kirchliches Verfahren. Das Kirchengericht fungiert als Tribunal, welches alle Argumente für und gegen den Angeklagten betrachtete und sich für den bestmöglichen Ausgang der Sache entschied. Vor dem Aufkommen eines genormten Kirchenrechtes hatte das Kirchenrecht dabei noch viele Freiheiten, solange es nicht gegen das Edikt eines Papstes urteilte.
Rechtskörper
Das meiste Recht in Jerusalem war ungeschrieben, allerdings gab es einen wichtigen Gesetzestext: das Konzil von Nablus; dieses beschreibt ein paar Aspekte des Jerusalemer Rechtssystems. Zudem beachtete jeder Kaufmann und Krämer die international anerkannten, aber ncht niedergeschriebenen, grundlegenden Regeln des Handels, die Lex Mercartoria.
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