Kirchliches Verfahren

Aus Scriptorium

Dieser Artikel beschreibt das kirchliche Verfahren, den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens vor einem römisch-katholischen kirchlichen Gericht.

Instanzenzug

Es gibt drei Instanzen: den Archidiakon, den Patriarchen und den Papst. Der Archidiakon hat die Gerichtsbarkeit über das Eherecht sowie über kleinere Vergehen gegen die Kirche, bei denen er aber keine höhere Strafe als 20 Sous verlangen darf.

Der Patriarch hat die Gerichtsbarkeit über alle straf- und verwaltungsrechtliche Gebiete. Bei ihm kann man auch ehe- und strafrechtliche Urteile des Archidiakons anfechten.

Der Papst ist die höchste Instanz der Kirche. Bei ihm kann man gegen Urteile des Patriarchen Berufung einlegen.

Grundlegende Prinzipien

Das Kirchengericht kennt keinen Kläger und Verteidiger; es verfährt nach dem inquisitorialem Prinzip, ist also Kläger, Verteidiger und Richter in einem.

Anders als das fränkische Verfahren erkennt das Kirchengericht Eideshelfer nicht an; es erwägt aufgrund von Beweisen, Zeugenaussagen und Indizien die Schuld des Angeklagten.

Verfahrensablauf

Das Verfahren beginnt nicht mit einer Klage, sondern damit, dass die Kirche von sich aus ein Verfahren beginnt. Oft geht dem eine Anzeige oder eine Bitte um ein Verfahren zuvor. Auf solche Bitten und Anzeigen muss die Kirche reagieren.

Geht die Anzeige am Gericht des Archidiakons ein, sitzt jener alleine. Beim bischöflichen (also patriarchalen) Gericht muss ein richterliches Kollegium erstellt werden. Dieses Kollegium muss nicht unbedingt den Patriarchen beinhalten.

Danach startet die Ermittlungsphase: bei dieser Stufe wird nach der Eröffnung die Sachlage durch Verhör von Zeugen und der Prozessteilnehmern festgestellt. Das Kirchengericht kann in besonders schwierigen Fällen einen Ermittlungsrichter einsetzen, der die Hintergründe des Falls erforscht.

Anschließend erfolgt die richterliche Erörterung: der Archidiakon wägt alleine das Recht ab; bei einem Verfahren vorm bischöflichen Gericht diskutieren die drei Richter gemeinsam das Recht und kommen zu einer Übereinstimmung über das Urteil. Dieser Vorgang findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zum Schluss findet die Urteilsverkündung durch einen Richter statt.