Kapitalverbrechen
Aus Scriptorium
Als Kapitalverbrechen bezeichnete man ein Verbrechen, welches den Tod zum Folg hatte. Dies inkludierte unter Anderem Mord, Hochverrat und so weiter. SIehe hier: Starfrecht.
Über Kapitalverbrechen konnte nur ein Gericht mit Blutsgerichtbarkeit urteilen.