Kategorie:Rechtswesen

Aus Scriptorium
(Weitergeleitet von Recht)

Das Königreich Jerusalem hatte, anders ald die meisten heutigen Länder, kein zentrales Gesetz, dass für alle Einwohner galt.

Für die Franken galt fränkisches Recht (abgeleitet von europäischen Gesetzen), für alle Einheimischen galt syrisches Recht (abgeleitet vom byzantinischen Recht) und für alle katholischen Geistlichen galt Kirchenrecht (auch kanonisches Recht genannt).

Alle diese einzelnen Rechtskörper besaßen eigene Gerichtsprozeduren, um jene diese Gesetze aufgebaut waren.

In den muslimischen Ländern rund um die Kreuzfahrerstaaten galt hingegen die Scharia, das islamische Recht.

Rechtssysteme

Die Franken unterstanden dem fränkischen Recht, welches strengen Verfahrensregeln unterlag - hier bezeichnet als Fränkisches Verfahren. Dieses Verfahren wurde an zwei Gerichten angewendet:

Der Richter (das heißt, der Vizegraf oder der König) schaute darauf, dass das Verfahren ordnungsgemäß ablief - über Beweislast, Schuld und Bestrafung richteten die Beisitzer mittels Abstimmung. Ein fränkisches Verfahren konnte in einem Gottesurteil oder einem Gerichtskampf enden.

Die Einheimischen hatten das syrische Verfahren. Jede Stadt hatte einen Rais, der am Syrergericht als Richter der Einheimischen fungierte. Das Syrergericht konnte nur über nicht-strafrechtliche Klagen unter Einheimischen entscheiden - Klagen gegen Franken oder Verbrecher mussten vors Bürgergericht gebracht werden.

Das nach heutigem Verständnis modernste Rechtssystem hatte die Kirche, welches Verstöße gegen kirchliche Gebote und Gesetze untersuchte - hier bezeichnet als Kirchliches Verfahren. Das Kirchengericht war ein Tribunal, welches alle Argumente für und gegen den Angeklagten betrachtete und sich für den bestmöglichen Ausgang der Sache entschied. Vor dem Aufkommen eines genormten Kirchenrechtes hatte das Kirchenrecht dabei noch viele Freiheiten, solange es nicht gegen das Edikt eines Papstes urteilte.

Gerichtsverfahren

Das Portal für Gerichtsverfahren befindet sich hier - hier wird beschrieben, wie unter verschiedenen Bedingungen ein Gerichtsfall beginnt, Beweise ausgewertet werden und ein Wahrspruch gefällt wird.

Rechtskategorien

Das Recht des Mittelalters ließ sich in verschiedene Kategrien unterteilen - die wichtigsten waren Strafrecht, Lehnsrecht, Erbrecht und Handelsrecht. Diese Rechtskörper waren zumeist ungeschrieben - bis auf das, was im Konzil von Nablus festgehalten war.