Kategorie:Gerichtsverfahren
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Version vom 7. März 2019, 23:17 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Im Königreich Jerusalem wurden Gesetze je nach Gericht anders angewendet:
- Die zwei wichtigsten Gerichte, das Bürgergericht und die Haute Cour, benutzten beide das [Fränkisches Verfahren|[fränkische Verfahren]]. Dieses war abgeleitet von den Verfahren in Gerichten im mittelalterlichen Europa.
- Das Syrergericht benutzte das syrische Verfahren, eine Verfahrensform, die von Gerichtsprozeduren im römischen und byzantinischen Reich abgeleitet ist.
- Das Kirchengericht benutzte das kirchliche Verfahren. Auch als Inquisitionsprozess bezeichnet, war dieses Verfahren gerade am Entstehen. Anders als die anderen Verfahren benötigte dieses Verfahren nicht unbedingt einen Ankläger!
- Vor einem Gericht in der islamischen Welt wurde das Islamisches Verfahren angewendet, welches im islamischen Recht (Scharia verankert war.
Außerdem konnte der Vizegraf und seine Männer Leute unter dringendem Verdacht, ein Verbrechen begangen zu haben, verhaften. Dies wird genauer hier beschrieben: Festnahme
Jurisdiktion
Dieser Abschnitt bezeichnet, in welchen Situationen welches Gericht zum Zug kam:
- Klage gegen Adlige -> Haute Cour
- Klage gegen Geistliche -> Kirchengericht
- Untersuchung von Christen auf Sünden, Ketzerei und anderen kirchlichen Vergehen -> Kirchengericht
- Klage gegen bürgerliche Franken -> Bürgergericht
- Klage gegen Einheimische (außer bei Kapitalverbrechen, oder wenn der Kläger ein Franke ist) -> Syrergericht
- Klage gegen Einheimische bei Kapitalverbrechen, oder wenn der Kläger ein Franke ist -> Bürgergericht
- Klage in einem islamischen Staat - Qadi
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