Kategorie:Gerichtsverfahren

Aus Scriptorium

Gerichtsverfahren verliefen im Mittelalter oft viel anders als im modernen Leben. Viele mittelalterliche Gesetze legten großen Wert aus Verfahren und beschrieben sie im Detail. Im 12. Jahrhundert jedoch gab es noch nicht viele detailliert niedergeschriebenen Gerichtsprozeduren, weswegen noch viel im Ermessen des Richters und der Beisitzer lag.

Unten wird beschrieben, wann welches Verfahren zur Anwendung kommt:

- EIne Klage gegen in flagranti erwischte Kriminelle (die nicht adlig oder geistlich sind) > Handhaftverfahren am Bürgergericht

- Eine Klage gegen Adlige > Fränkisches Verfahren an der Haute Cour

- EIne Klage gegen Geistliche > Geistliches Verfahren am Kirchengericht

- Eine Klage gegen Bürger > Fränkisches Verfahren am Bürgergericht

- Eine Klage gegen Einheimische wegen eines Verbrechens > Fränkisches Verfahren am Bürgergericht

- Eine Klage von Franken gegen Einheimische > Fränkisches Verfahren am Bürgergericht

- Eine zivile Klage unter Einheimischen > Syrisches Verfahren am Syrergericht

- EIne Klage in einem islamischen Staat > Islamisches Verfahren vor einem Qadi

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