Zweiter Stand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Zweite Stand ist der so genannte ''Wehrstand'' und umfasst alle Adligen, beginnend beim einfachen, landlosen [[Ritter]] und endend beim [[König von Jerusalem]]. Der Name ''Wehrstand'' stammt von der Aufgabe des [[Adel]]s, die aus dem Schutz der Mitglieder des [[1. Stand|ersten Standes]] und des [[3. Stand|dritten Standes]] besteht.
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Der Zweite Stand ist der so genannte ''Wehrstand'' und umfasst alle Adligen, beginnend beim einfachen, landlosen [[Ritter]] und endend beim [[König]] von Jerusalem. Der Name ''Wehrstand'' stammt von der Aufgabe des [[Adel]]s, die aus dem Schutz der Mitglieder des [[1. Stand|ersten Standes]] und des [[3. Stand|dritten Standes]] besteht.
  
 
Der Adel hat die [[weltliche Macht]] inne und übt dieser Macht über seine [[Untertan]]en aus, über deren Leib und Leben er entscheiden kann. Verbunden mit dieser Macht ist auch das Recht auf die Rechtsprechung über die eigenen Untertanen.
 
Der Adel hat die [[weltliche Macht]] inne und übt dieser Macht über seine [[Untertan]]en aus, über deren Leib und Leben er entscheiden kann. Verbunden mit dieser Macht ist auch das Recht auf die Rechtsprechung über die eigenen Untertanen.
 
Der Adel ist in einem so genannten [[Feudalsystem|feudalen System]] organisiert, in dem niedrige Adlige von höher stehenden Adligen Ländereien als [[Lehen]] erhalten, über die sie dann stellvertretend die Herrschaft ausüben.
 
Der Adel ist in einem so genannten [[Feudalsystem|feudalen System]] organisiert, in dem niedrige Adlige von höher stehenden Adligen Ländereien als [[Lehen]] erhalten, über die sie dann stellvertretend die Herrschaft ausüben.
  
Der Adel lässt sich im Prinzip in zwei Gruppen aufteilen. Auf der einen Seite steht der [[Hochadel]], auf der anderen der [[Niederadel]]. Der Hochadel umfasst im Falle des [[Königreich Jerusalem|Königreichs Jerusalem]] die [[Baron]]e und manche andere [[Reichsunmittelbarkeit|reichsunmittelbare]] Adlige, während der Niederadel vor allem aus landlosem Adel, in der Regel Ritter, besteht.
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Der Adel lässt sich im Prinzip in zwei Gruppen aufteilen. Auf der einen Seite steht der [[Hochadel]], auf der anderen der [[Niederadel]]. Der Hochadel umfasst im Falle des [[:Kategorie:Königreich Jerusalem|Königreichs Jerusalem]] die [[Baron]]e und manche andere [[Reichsunmittelbarkeit|reichsunmittelbare]] Adlige, während der Niederadel vor allem aus landlosem Adel, in der Regel Ritter, besteht.
  
Der Hochadel im Reich untersteht direkt dem König und genießt dadurch meist viele [[Privilegien]], zu denen zum Beispiel die Teilnahme an der [[Haute Cour]] gehört. Diese umfasst alle Adligen, die den Titel eines Barons, Grafen oder Fürsten inne haben. Nicht alle haben ihr Lehen direkt vom [[König von Jerusalem]] erhalten, aber alle haben ein Mitspracherecht an der Adelsversammlung. Besonders aus dem Hochadel ragen der [[Fürstentum Tiberias|Fürst von Tiberias]], der [[Grafschaft Sidon|Graf von Sidon]], der [[Grafschaft Jaffa|Graf von Jaffa]] und der [[Herrschaft Oultrejoudrain|Baron von Oultrejourdain]] hervor, deren Herrschaften das höchste Ansehen und die größte Macht besitzen.
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Der Hochadel im Reich untersteht direkt dem König und genießt dadurch meist viele [[Privilegien]], zu denen zum Beispiel die Teilnahme an der [[Haute Cour]] gehört. Diese umfasst alle Adligen, die den Titel eines Barons, Grafen oder Fürsten inne haben. Nicht alle haben ihr Lehen direkt vom [[König]] erhalten, aber alle haben ein Mitspracherecht an der Adelsversammlung. Besonders aus dem Hochadel ragen der [[Fürstentum Tiberias|Fürst von Tiberias]], der [[Grafschaft Sidon|Graf von Sidon]], der [[Grafschaft Jaffa|Graf von Jaffa]] und der [[Herrschaft Oultrejoudrain|Baron von Oultrejourdain]] hervor, deren Herrschaften das höchste Ansehen und die größte Macht besitzen.
  
 
Der Niederadel im Reich ist jener Adel, der keinen baronalen Titel besitzt. Der Niederadel ist nicht direkt auf der Haute Cour vertreten, sondern wird jeweils durch den jeweiligen Baron repräsentiert. Im Falle des jerusalemer Niederadels handelt es sich um den landlosen Adel. Dieser besteht aus landlosen Ritter und [[Edelknecht]]en, die kein eigenes Land besitzen beziehungsweise denen vom König kein Lehen zugesprochen wurde. Sie verdienen sich ihren Lebensunterhalt meist in den Diensten höherer Adliger oder des Königs.
 
Der Niederadel im Reich ist jener Adel, der keinen baronalen Titel besitzt. Der Niederadel ist nicht direkt auf der Haute Cour vertreten, sondern wird jeweils durch den jeweiligen Baron repräsentiert. Im Falle des jerusalemer Niederadels handelt es sich um den landlosen Adel. Dieser besteht aus landlosen Ritter und [[Edelknecht]]en, die kein eigenes Land besitzen beziehungsweise denen vom König kein Lehen zugesprochen wurde. Sie verdienen sich ihren Lebensunterhalt meist in den Diensten höherer Adliger oder des Königs.
  
 
[[Kategorie:Gesellschaft]] [[Kategorie:Adel]]
 
[[Kategorie:Gesellschaft]] [[Kategorie:Adel]]

Aktuelle Version vom 9. Oktober 2012, 20:58 Uhr

Der Zweite Stand ist der so genannte Wehrstand und umfasst alle Adligen, beginnend beim einfachen, landlosen Ritter und endend beim König von Jerusalem. Der Name Wehrstand stammt von der Aufgabe des Adels, die aus dem Schutz der Mitglieder des ersten Standes und des dritten Standes besteht.

Der Adel hat die weltliche Macht inne und übt dieser Macht über seine Untertanen aus, über deren Leib und Leben er entscheiden kann. Verbunden mit dieser Macht ist auch das Recht auf die Rechtsprechung über die eigenen Untertanen. Der Adel ist in einem so genannten feudalen System organisiert, in dem niedrige Adlige von höher stehenden Adligen Ländereien als Lehen erhalten, über die sie dann stellvertretend die Herrschaft ausüben.

Der Adel lässt sich im Prinzip in zwei Gruppen aufteilen. Auf der einen Seite steht der Hochadel, auf der anderen der Niederadel. Der Hochadel umfasst im Falle des Königreichs Jerusalem die Barone und manche andere reichsunmittelbare Adlige, während der Niederadel vor allem aus landlosem Adel, in der Regel Ritter, besteht.

Der Hochadel im Reich untersteht direkt dem König und genießt dadurch meist viele Privilegien, zu denen zum Beispiel die Teilnahme an der Haute Cour gehört. Diese umfasst alle Adligen, die den Titel eines Barons, Grafen oder Fürsten inne haben. Nicht alle haben ihr Lehen direkt vom König erhalten, aber alle haben ein Mitspracherecht an der Adelsversammlung. Besonders aus dem Hochadel ragen der Fürst von Tiberias, der Graf von Sidon, der Graf von Jaffa und der Baron von Oultrejourdain hervor, deren Herrschaften das höchste Ansehen und die größte Macht besitzen.

Der Niederadel im Reich ist jener Adel, der keinen baronalen Titel besitzt. Der Niederadel ist nicht direkt auf der Haute Cour vertreten, sondern wird jeweils durch den jeweiligen Baron repräsentiert. Im Falle des jerusalemer Niederadels handelt es sich um den landlosen Adel. Dieser besteht aus landlosen Ritter und Edelknechten, die kein eigenes Land besitzen beziehungsweise denen vom König kein Lehen zugesprochen wurde. Sie verdienen sich ihren Lebensunterhalt meist in den Diensten höherer Adliger oder des Königs.