Patriarch

Aus Scriptorium

Ein Patriarch ist ein Kirchenoberhaupt das mit Jurisdiktionshoheit ausgestattet ist.

Orthodoxe Patriarchen

Die orthodoxen Patriarchen sind die ursprünglichen Patriarchen, die vor 1099 in der Levante an der Macht waren. In der Levante gab es anfangs zwei orthodoxe Patriarchen, den von Jerusalem und den von Antiochia. Beide jedoch wurden von den lateinischen Patriarchen abgelöst, und mussten ins Exil nach Konstantinopel gehen, wo sie zur Zeit unter dem Schutz des oströmischen Kaisers leben.

Zudem gibt es noch einen syrisch-orthodoxen Patriarchen von Antiochia, der der syrisch-orthodoxen Kirche vorsteht, sowie einen Katholikos der Armenier, der eine patriarchengleiche Stellung inne hält. Hinzurechnen muss man den Patriarchen von Alexandria, der der Papst der Kopten ist.

Lateinische Patriarchen

Ursprünglich gab es nur einen lateinischen Patriarchen, nämlich den Papst. Er ist der Patriarch von Rom. Doch durch die Eroberung der Levante durch die Kreuzfahrer wurden die dortigen orthodoxen Patriarchen durch weitere lateinische Patriarchen ersetzt. Als Patriarchen gelten sie als Rechtsnachfolger der orthodoxen Patriarchen (sie haben auch die Besitzungen der dortigen Patriarchen übernommen), sodass die Spaltung in orthodoxe und katholische Patriarchen des große abendländische Schsma widerspiegelt.

Sie sind zwar dem Papst unterstellt, haben aber dennoch die wichtigste kirchliche Stellung in der Levante inne, und zahlreiche Vollmachten. Die lateinischen Patriarchen des Ostens sind der Patriarch von Jerusalem und der Patriarch von Antiochia. Beide haben über ihre Patriarche die Jurisdiktionshoheit. Sie stehen ihrer Stadt jeweils direkt als Metropolit vor, und haben unter sich mehrere Erzbistümer.

Patriarch von Jerusalem

Der Patriarch von Jerusalem ist das wichtigste katholische Amt im Königreich Jerusalem.

Der derzeitige Amtsinhaber ist Wilhelm von Mesen.

Rechte und Pflichte des Patriarchen von Jerusalem

  • Funktion als oberster Richter des kanonischen Rechtes
  • Funktion als oberster Aufseher des örtlichen Klerus
  • Weihe von Priestern und Diakonen
  • Weihen von Bischöfen mit Einverständnis des Papstes oder seines Legaten
  • Erlassung von bischöflichen Dekreten
  • Ernennungen und Entlassungen im Klerus
  • Anwesenheitsrecht bei Sitzungen des Domkapitels
  • Aussprache von Exkommunizierungen und Interdikten
  • Spende des Firmsakraments
  • Visitationen der lokalen Priesterschaft
  • Vertretung des Patriarchats nach außen
  • Krönung und Salbung des neuen Königs
  • Erlässe von Dispensierungen