Kategorie:Stadtverwaltung von Jerusalem
Die Stadtverwaltung von Jerusalem war nicht kommunal; das bedeutet, es gab keine gewählten Magistrate wie in den Seerepubliken und im Lauf des späteren Mittelalters auch in den Städten des Mittelalters. Stattdessen unterlag die Stadtverwaltung direkt der Krone, war aber an den vom König selbst ernannten Vizegrafen delegiert, der innerhalb der Stadt als Verwalter die Krone repräsentierte.
Das bedeutet aber nicht, dass es für Bürgerliche keinen Platz in der Stadtverwaltung gab - im Gegenteil, die meisten städtischen Ämter waren für den dritten Stand. Dies beinhaltet die Schöffen, die zusammen mit dem Vizegrafen Gerichtsverhandlungen beiwohnten und als Jury agierten; sowie auch den Marktvogt, welcher verantwortlich war für die Aufsicht über das wirtschaftliche Leben Jerusalems, und den Münzmeister, der Münzen schlug. Auch der größte Anteil der Jerusalemer Garnison bestand aus bürgerlichen Waffenknechten.
Die Einheimischen derweil hatten das Recht, ihre Angelegenheiten (sofern es sich nicht um Straftaten handelte) unter sich selbst zu regeln - die Königin ernannte einen Rais, welcher wiederum Jurate ernannte, die über Fälle innerhalb der einheimischen Gemeinden urteilten.
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