Kategorie:Hofstaat

Aus Scriptorium
Version vom 19. September 2012, 19:01 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Wie jeder mittelalterliche König unterhielt auch der König von Jerusalem einen Hofstaat. Jener war nicht ganz so extensiv wie jener in anderen Königreichen,…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wie jeder mittelalterliche König unterhielt auch der König von Jerusalem einen Hofstaat. Jener war nicht ganz so extensiv wie jener in anderen Königreichen, zumal er nicht dazu konzipiert war, verschwenderischen Glanz und Reichtum zur Schau zu stellen, sondern um das Königreich pragmatisch und effektiv zu verwalten. Dennoch wurde ein Hofzeremoniell aufrecht erhalten, und eine gewisse Anlehnung an den Hof des Kaiserreichs der Rhomäer (Byzanz) war merkbar.

Rangfolge

Im königlichen Hofstaat rangieren am höchsten die Inhaber der großen staatlichen Ämter, also der Konstabler, der Marschall, der Seneschall, der Kämmerer, der Mundschenk und der Kanzler.

Weiter unten im Hofstaat des Königs rangieren Notare, Kammerdiener sowie Ritter, die sich dem König als Dienstleute anschließen.

Noch weiter unten stehen die einfachen Diener, die für niedere Aufgaben am Hof eingesetzt werden, und die Soldaten der Palastwache.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.