Kategorie:Hofstaat
Wie jeder mittelalterliche König unterhielt auch der König von Jerusalem einen Hofstaat. Jener war nicht ganz so extensiv wie jener in anderen Königreichen, zumal er nicht dazu konzipiert war, verschwenderischen Glanz und Reichtum zur Schau zu stellen, sondern um das Königreich pragmatisch und effektiv zu verwalten. Dennoch wurde ein Hofzeremoniell aufrecht erhalten, und eine gewisse Anlehnung an den Hof des Kaiserreichs der Rhomäer (Byzanz) war merkbar.
Rangfolge
Im königlichen Hofstaat rangieren am höchsten die Inhaber der großen staatlichen Ämter, also der Konstabler, der Marschall, der Seneschall, der Kämmerer, der Mundschenk und der Kanzler.
Diesen folgten die Verwalter des königlichen Hausgutes, also die Vizegrafen und Kastellane.
Weiter unten im Hofstaat des Königs rangieren Notare, Kammerdiener und Zofen sowie Ritter, die sich dem König als Dienstleute anschließen.
Noch weiter unten stehen die einfachen Diener, die für niedere Aufgaben am Hof eingesetzt werden, und die Soldaten der königlichen Haustruppe.
Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.