Recht des Königreichs Jerusalem

Aus Scriptorium

Das Recht des Königreichs Jerusalem ist kompliziert.

Nicht etwa, weil die Kreuzfahrer bekannt waren für subtile Rechtsanwendungen und ihre langwierigen Gesetzestexte, sondern weil es kein einheitliches Recht gibt - für jede Gruppe gibt es ein eigenes Recht. Die Franken hatten fränkisches Recht, die syrischen Christen hatten syrisches Recht (eine Unterart des vulgarrömischen Rechtes), die Geistlichen hatten das Kirchenrecht (auch als kanonisches Recht bekannt), die Muslime hatten die Scharia und die Juden die Halacha.

Verfahren

Allgemein gibt es drei Rechtssysteme in Jerusalem, die hier kurz beschrieben werden.

Zudem hatten die Kreuzfahrer nicht das selbe Rechtsverständnis wie der moderne Mensch. Ihr Recht bestand vor allem aus Verfahrensrecht. Das bedeutet, ein Rechtssystem ist rund um ein grundlegendes Verfahren aufgebaut - und infolge der Beachtung dieses Verfahrensystems wird oft neues Recht erschaffen. Weniger wichtig sind dabei Rechtsprinzipien als vielmehr der korrekte Prozess.

Vor allem bei den Franken schrieb das Recht nicht Prinzipien vor, sondern diktierte ein straffes Verfahrenssystem - hier bezeichnet als Fränkisches Verfahren. Dieses Verfahren leitete entweder der Vizegraf mit den Schöffen oder der König, oder ein Repräsentant des Königs, in der Haute Cour, wobei da die Barone die Position der Schöffen einnahmen. Der Richter schaute nur darauf, dass das Verfahren ordnungsgemäß ablief - über die Schuld und die Bestrafung richteten die Schöffen mittels absoluter Mehrheit. Alternativ konnte auch ein Gottesurteil über Schuld und Unschuld entscheiden, insbesondere wenn die Schöffen sich nicht einig, oder aus dem Fall nicht schlau wurden. Das fränkische Recht galt auch für alle, die einen Franken anklagen oder von einem Franken angeklagt wurden.

Die Einheimischen hatten ein ein wenig ausgereifteres Verfahrenssystem - hier bezeichnet als Syrisches Verfahren. Jede Stadt hatte einen Rais, der als Richter der Einheimischen fungierte, und den Juraten bestanden - diese hatten auch ein eigenes Gericht. Da das Syrergericht Rechtssprechung hatte über verschiedene christliche Sekten, Muslime und Juden, mussten die Juraten sich mit den jeweiligen Gesetzen der Angeklagten (nach denen jene stets bestraft wurden) auseinandersetzen und das weitere Vorgehen im Falle von Schuld- oder Freispruch vor dem Urteil festlegen, bevor der Fall verhandelt wurde.

Das nach heutigem Verständnis modernste Rechtssystem hatte die Kirche, welches Klagen gegen Kirchenmitglieder verhandelte - hier bezeichnet als Kirchliches Verfahren. Das Kirchengericht fungiert als Tribunal, welches alle Argumente für und gegen den Angeklagten betrachtete und sich für den bestmöglichen Ausgang der Sache entschied. Vor dem Aufkommen eines genormten Kirchenrechtes hatte das Kirchenrecht dabei noch viele Freiheiten, solange es nicht gegen das Edikt eines Papstes urteilte.

Rechtskörper

Das meiste Recht in Jerusalem war ungeschrieben, allerdings gab es einen wichtigen Gesetzestext: das Konzil von Nablus; dieses beschreibt ein paar Aspekte des Jerusalemer Rechtssystems. Zudem beachtete jeder Kaufmann und Krämer die international anerkannten, aber ncht niedergeschriebenen, grundlegenden Regeln des Handels, die Lex Mercantoria.