Jurat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Scriptorium
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Amt des Juraten ist ein Ehrenamt, welches wichtig bei der Aussprechung von Recht unter den Morgenländern ist. Es handelt sich um einen permanenten, unter …“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Das Amt des Juraten ist ein Ehrenamt, welches wichtig bei der Aussprechung von Recht unter den Morgenländern ist. Es handelt sich um einen permanenten, unter den wichtigen [[Syrer]]n sowie auch ein paar [[Muslim]]en und [[Jude]]n der Stadt ausgewählten Laienrichter, der dem [[Rais]] bei der Ausführung seines Amtes hilft. Er ist dafür zuständig, über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bestimmen, nicht aber über das Strafmaß, welches bloß der Richter bestimmen kann. Der Jurat hat dafür aber Ermittlungsbefugnisse, und die Pflicht, Nachforschungen selber anzustellen.
 
Das Amt des Juraten ist ein Ehrenamt, welches wichtig bei der Aussprechung von Recht unter den Morgenländern ist. Es handelt sich um einen permanenten, unter den wichtigen [[Syrer]]n sowie auch ein paar [[Muslim]]en und [[Jude]]n der Stadt ausgewählten Laienrichter, der dem [[Rais]] bei der Ausführung seines Amtes hilft. Er ist dafür zuständig, über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bestimmen, nicht aber über das Strafmaß, welches bloß der Richter bestimmen kann. Der Jurat hat dafür aber Ermittlungsbefugnisse, und die Pflicht, Nachforschungen selber anzustellen.
 +
 +
Bei jedem [[Syrergericht]] gibt es 12 Jurate.
  
 
[[Kategorie:Stadtverwaltung von Jerusalem]]
 
[[Kategorie:Stadtverwaltung von Jerusalem]]

Aktuelle Version vom 20. März 2013, 23:48 Uhr

Das Amt des Juraten ist ein Ehrenamt, welches wichtig bei der Aussprechung von Recht unter den Morgenländern ist. Es handelt sich um einen permanenten, unter den wichtigen Syrern sowie auch ein paar Muslimen und Juden der Stadt ausgewählten Laienrichter, der dem Rais bei der Ausführung seines Amtes hilft. Er ist dafür zuständig, über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bestimmen, nicht aber über das Strafmaß, welches bloß der Richter bestimmen kann. Der Jurat hat dafür aber Ermittlungsbefugnisse, und die Pflicht, Nachforschungen selber anzustellen.

Bei jedem Syrergericht gibt es 12 Jurate.