Iqta

Aus Scriptorium

Die Iqta wird oft verglichen mit dem europäischen Lehen. Das ist nicht ganz richtig, vermittelt aber einen Eindruck, was die Iqta ist - ein vom Herrscher verliehenes Stück Land.

Im Gegensatz zu einem Lehen ist aber die Iqta, zumindest im Fatimidenkalifat, generell keine den Grundsätzen des Feudalismus vergebenes Land, welches gegen einen Treueschwur an die Erben weitergereicht wird. Die Iqta ist, im Grunde genommen, ein System der Steuerpacht. Sie entwickelte sich ein Jahrhundert nach den Anfängen des Islams aus dem Unvermögen der islamischen Herrscher, ihre Untertanen effektiv zu besteuern, da dies durch die Größe des Landes enorme Unkosten verursacht hätte, die nicht dafür gestanden wären. Also erdachte man sich ein System der Steuerpacht.

Je schwächer die Zentralmacht, desto verwaschener wurde dieses System und desto schwerer war es, Iqtas auf Verfehlungen hin wieder einzuziehen, und die Iqtas nahmen durchaus Qualitäten von europäischen Lehen an - oft kündete dies von einem Zerfall des jeweiligen islamischen Reichs. Auch behandelten die Türken die Iqta in Anlehnung an den europäischen Feudalismus.

Wer eine Iqta hielt, wurde als Muqtar bezeichnet. Er leistete keinen Lehnseid auf den Kalifen (wiewohl alle Einwohner des Fatimidenkalifats dem Kalifen zur Treue verpflichtet waren), sondern schloss einen Vertrag mit ihm, um die Iqta zu beginnen.

Das Fatimidenkalifat fungierte als klassischer mittelalterlicher islamischer Staat. In diesem Kalifat existierte die Iqta sowohl in der traditionellen, verpachteten Form, wie auch in der Form einer Entlohnung für eine Amtsausführung.

Die traditionelle Iqta

Die traditionelle Form der Iqta hatte folgende Merkmale:

  • Direkt vergeben vom Kalifen gegen eine Geldzahlung
  • Ein Stück Land, in welchem der jeweilige Pächter anstelle des Kalifen die Steuern eintreiben durfte (Fruchtziehung)
  • Im Gegenzug dafür musste dem Kalifen alle vier Jahre eine Pacht bezahlt werden
  • Der Profit ergab sich aus der Differenz zwischen Pacht und Steuerertrag
  • Die Verwaltung (bis auf die Steuereintreibung) war eingesetzt vom Kalifen und sorgte dafür, dass der Pächter nicht das Land ausquetschte und nur die Steuern erhob, die normal dem Kalifen zustehen würden
  • Das Recht auf Fruchtziehung war vererbbar
  • Das Recht auf Fruchtziehung wurde vom Kalifen eingezogen, wenn die Pacht nicht gezahlt wurde, wenn gegen das Steuergesetz verstoßen wurde, oder wenn der Pächter durch Untreue, Verrat oder andere Missetaten nicht mehr tragbar ist
  • Es bestand die Möglichkeit, Unterpächter einzusetzen

Die Amts-Iqta

Die neuere Form der Iqta hatte folgende Merkmale:

  • Direkt vergeben vom Kalifen für die Dauer einer Amtsausführung anstatt eines direkten Geldlohns
  • Ein Stück Land, in welchem der jeweilige Pächter anstelle des Kalifen die Steuern eintreiben durfte (Fruchtziehung)
  • Die Verwaltung (bis auf die Steuereintreibung) war eingesetzt vom Kalifen und sorgte dafür, dass der Pächter nicht das Land ausquetschte und nur die Steuern erhob, die normal dem Kalifen zustehen würden
  • Die Iqta gehörte dem Amtsinhaber so lange, bis er aus seinem Amt vom Kalifen wieder entlassen wurde
  • Es wurde vom Muqtar erwartet, dass er aus dem Erlös die Beamten unter ihm entlohnte (oder aber auch als Unterpächter einsetzte), seien es Schreiber oder Soldaten
  • Besonders Emire und Hauptleute von großen Regimenten erhielten dadurch große Iqtas, aus denen sie sich private Fehden und sogar Aufstände finanzieren konnten, was das Fatimidenreich sehr destabilisieren konnte