Kategorie:Verfahrensarten
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Anders als das moderne Recht, aber auch anders als das römische Recht, waren Rechtssysteme im Mittelalter Prozessrecht. Das bedeutet, dass das Verfahren im Mittelpunkt stand - Rechtswissen bestand zu großen Teilen daraus, wann was im Laufe des Verfahrens zu tun war.
Im Königreich Jerusalem und im Emirat Askalon gab es vier grundsätzliche Verfahrensformen, die hier gelistet sind. Das fränkische Verfahren galt unter Lateinern, und wuder angewendet am Bürgergericht; das syrische Verfahren unter einheimischen Christen, angewendet am Syrergericht; das kirchliche Verfahren vorm Kirchengericht; und das islamische Verfahren vorm Qadi von Askalon.
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