Eid
Ein Eid war ein feierlicher ritueller Weise unter Anrufung Gottes abgegebenes Gelöbnis. Beeidet wurde die Wahrheit einer Behauptung oder eines bestehenden Sachverhalts (Nacheid oder Wahrheitseid) oder die zukünftige Einhaltung bestimmter Verpflichtungen (Voreid oder Gelöbniseid). Der Wahrheitseid galt im fränkischen Recht als Rechtsmittel des Beklagten, sich vom Makel eines Vorwurfs zu reinigen (auch Reinigungseid genannt). Später stützte sich das Gericht immer häufiger auf die beeidete Aussage von Zeugen oder Sachverständigen (Zeugeneid).
Eidesschwur
Der Eid wurde in Form einer Eidesformel ausgesprochen, wobei die Schwurfinger der rechten Hand in Anrufung Gottes gen Himmels erhoben wurden und die Linke an ein Schwert, eine Bibel, ein Kruzifix oder ein Reliquiar rührte.
Dem Glauben an die magisch-symbolische Kraft des Eides, die als umso stärker erachtet wurde, je individueller die jeweilige Wortformel war, entsprach eine ungeheuere Fülle von Eidesformeln. Alle Ämter, Stände, Berufe, Gruppen und Grüppchen kannten ihre besonderen, nur für sie selbst gültigen Formeln. Die in vielen Eiden enthaltene Selbstverfluchung für den Fall des Eidbruchs sollte die Festigkeit des Schwurs verstärken; man beschwor göttliche oder magische Kräfte, die im Falle des Eidbruchs Unglück über den Meineidigen brachten. Das "Ableiten" des Eides geschah in der Absicht, den beabsichtigten Eidbruch straflos zu machen. Es wurde dadurch bewirkt, dass der Schwörende - während er die Rechte zum Schwur erhob -, in einer analogen Geste mit den ausgestreckten Schwurfingern der Linken hinterrücks zum Boden zeigte, oder dadurch, dass man beim Schwören ein Stück Brot unter die Achsel geklemmt trug und dieses danach einem Hund zum Fraße gab.
Meineid
Falscher Eid ("Meineid") – ein häufiges Delikt – wurde mit dem Abhauen der Schwurfinger oder der rechten Hand (Schwurhand), mit dem Herausschneiden der Zunge oder mit strengen Kirchenstrafen bestraft.
Treueid
Der Gelöbniseid (Treueid) spielte eine wichtige Rolle im Lehnswesen, bei der Ernennung von Amtleuten (Amts-, Diensteid) oder beim Abschluss von politischen Verträgen.