Schatzmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amt des Schatzmeisters war ein unerlässliches Amt in jedem christlichen Königreich. Im [[:Kategorie:Königreich Jerusalem|Königreich Jerusalem]] untersteht der dem [[Seneschall]], welchem er gegenüber weisungsgebunden ist. Während der Seneschall die Obhut über die Schatzkammer hat, verwaltet der Schatzmeister sie.
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Das Amt des Schatzmeisters war ein unerlässliches Amt in jedem christlichen Königreich. Im [[:Kategorie:Königreich Jerusalem|Königreich Jerusalem]] untersteht er dem [[Seneschall]], welchem er gegenüber weisungsgebunden ist. Während der Seneschall die Obhut über die Schatzkammer hat, verwaltet der Schatzmeister sie.
  
 
== Rechte und Pflichten ==
 
== Rechte und Pflichten ==

Version vom 30. März 2016, 17:38 Uhr

Das Amt des Schatzmeisters war ein unerlässliches Amt in jedem christlichen Königreich. Im Königreich Jerusalem untersteht er dem Seneschall, welchem er gegenüber weisungsgebunden ist. Während der Seneschall die Obhut über die Schatzkammer hat, verwaltet der Schatzmeister sie.

Rechte und Pflichten

  • Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
  • Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
  • Verwaltung der Staatskasse
  • Organisation einer regelmäßigen Zählung des Inhaltes der königlichen Schatzkammer
  • Buchhaltung über Ausgaben und Einnahmen der Krone
  • Vorlegung von monatlichen und jährlichen Rechenschaftsberichten gegenüber dem Monarchen
  • Organisation der Bewachung der königlichen Schatzkammer
  • Organisation von Steuereintreibung