Schatzmeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. September 2014, 14:45 Uhr
Das Amt des Schatzmeisters war ein unerlässliches Amt in jedem christlichen Königreich. Im Königreich Jerusalem untersteht der dem Seneschall, welchem er gegenüber weisungsgebunden ist. Während der Seneschall die Obhut über die Schatzkammer hat, verwaltet der Schatzmeister sie.
Rechte und Pflichten
- Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
- Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
- Verwaltung der Staatskasse
- Organisation einer regelmäßigen Zählung des Inhaltes der königlichen Schatzkammer
- Buchhaltung über Ausgaben und Einnahmen der Krone
- Vorlegung von monatlichen und jährlichen Rechenschaftsberichten gegenüber dem Monarchen
- Organisation der Bewachung der königlichen Schatzkammer
- Organisation von Steuereintreibung