Schatzmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amt des Schatzmeisters war ein unerlässliches Amt in jedem christlichen Königreich. Im [[:Kategorie:Königreich Jerusalem|Königreich Jerusalem]] untersteht der dem [[Seneschall]], welchem er gegenüber weisungsgebunden ist. Während der Seneschall die Obhut über die Schatzkammer hat, verwaltet der Schatzmeister sie.
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Das Amt des Schatzmeisters war ein unerlässliches Amt in jedem christlichen Königreich. Im [[:Kategorie:Königreich Jerusalem|Königreich Jerusalem]] untersteht er dem [[Seneschall]], welchem er gegenüber weisungsgebunden ist. Während der Seneschall die Obhut über die Schatzkammer hat, verwaltet der Schatzmeister sie.
  
 
== Rechte und Pflichten ==
 
== Rechte und Pflichten ==
 
* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
* Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
 
* Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
* Vorsitz über die Haute Cour und Proposition auf der Haute Cour bei der Absenz des Königs
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* Verwaltung der Staatskasse
* Organisierung der königlichen Finanzen
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* Organisation einer regelmäßigen Zählung des Inhaltes der königlichen Schatzkammer
* Organisierung und Überwachung der Steuererhebung
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* Buchhaltung über Ausgaben und Einnahmen der Krone
* Beaufsichtigung der königlichen Burgen und des königlichen Hausgutes
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* Vorlegung von monatlichen und jährlichen Rechenschaftsberichten gegenüber dem Monarchen
* Auszahlung des Konstablers vor einer militärischen Operation
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* Organisation der Bewachung der königlichen Schatzkammer
* Organisation der Krönung des Königs
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* Organisation von Steuereintreibung
* Übergabe des Schwertes und des Zepters an den neuen König bei der Krönung
 
  
  
[[Kategorie:Hofstaat]]
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[[Kategorie:Verwaltung des Königreichs Jerusalem]]

Aktuelle Version vom 19. Mai 2019, 12:17 Uhr

Das Amt des Schatzmeisters war ein unerlässliches Amt in jedem christlichen Königreich. Im Königreich Jerusalem untersteht er dem Seneschall, welchem er gegenüber weisungsgebunden ist. Während der Seneschall die Obhut über die Schatzkammer hat, verwaltet der Schatzmeister sie.

Rechte und Pflichten

  • Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
  • Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
  • Verwaltung der Staatskasse
  • Organisation einer regelmäßigen Zählung des Inhaltes der königlichen Schatzkammer
  • Buchhaltung über Ausgaben und Einnahmen der Krone
  • Vorlegung von monatlichen und jährlichen Rechenschaftsberichten gegenüber dem Monarchen
  • Organisation der Bewachung der königlichen Schatzkammer
  • Organisation von Steuereintreibung