Amil: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Amil ist der Steuereintreiber. Er zieht zusammen mit seinen Gehilfen, meistens Eunuchen, von Haus zu Haus, um die ausstehenden Steuern, die per Haushalt erhoben werden, einzutreiben. Bei den Ungläubigen treibt er die „Jizya“ ein, bei Gläubigen die „Zakat“ – die Almosensteuer. Der Amal ist auch dafür verantwortlich, die erhobenen Almosen zu verteilen. Es ist ein relativ niedriges Amt, dem aber viel Vertrauen abverlangt wird und welches als Steigbrett nach oben dient.
 
Der Amil ist der Steuereintreiber. Er zieht zusammen mit seinen Gehilfen, meistens Eunuchen, von Haus zu Haus, um die ausstehenden Steuern, die per Haushalt erhoben werden, einzutreiben. Bei den Ungläubigen treibt er die „Jizya“ ein, bei Gläubigen die „Zakat“ – die Almosensteuer. Der Amal ist auch dafür verantwortlich, die erhobenen Almosen zu verteilen. Es ist ein relativ niedriges Amt, dem aber viel Vertrauen abverlangt wird und welches als Steigbrett nach oben dient.
 
 
==Rechte und Pflichten des Amal==
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==Rechte und Pflichten des Amil==
 
*Eintreibung von Steuern
 
*Eintreibung von Steuern
 
*Verteilung von Almosen
 
*Verteilung von Almosen
 
*Berichterstattung und Vorlegung von eingetriebenen Geldmitteln an den [[Khazin]]  
 
*Berichterstattung und Vorlegung von eingetriebenen Geldmitteln an den [[Khazin]]  
  
[[Kategorie:Fatimidenkalifat]]
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[[Kategorie:Fatimidenkalifat]] [[Kategorie:Verwaltung des Emirats Askalon]]

Aktuelle Version vom 9. April 2015, 01:02 Uhr

Der Amil ist der Steuereintreiber. Er zieht zusammen mit seinen Gehilfen, meistens Eunuchen, von Haus zu Haus, um die ausstehenden Steuern, die per Haushalt erhoben werden, einzutreiben. Bei den Ungläubigen treibt er die „Jizya“ ein, bei Gläubigen die „Zakat“ – die Almosensteuer. Der Amal ist auch dafür verantwortlich, die erhobenen Almosen zu verteilen. Es ist ein relativ niedriges Amt, dem aber viel Vertrauen abverlangt wird und welches als Steigbrett nach oben dient.

Rechte und Pflichten des Amil

  • Eintreibung von Steuern
  • Verteilung von Almosen
  • Berichterstattung und Vorlegung von eingetriebenen Geldmitteln an den Khazin