Emirat Askalon: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der [[Emir]] ist ein mächtiger Mann, dessen Macht durchaus mit einem fränkischen Fürsten vergleichbar ist - sein Verwaltungsgebiet hat er vom kalifen nicht nur als Amt, sondern auch als [[Iqta]] empfangen, er verfügt über mehrere, ihm von Kalifen zur Verfügung gestellte [[Militär des Fatimidenkalifats|miitärische Einheiten]], darunter auch [[ | + | Der [[Emir]] ist ein mächtiger Mann, dessen Macht durchaus mit einem fränkischen Fürsten vergleichbar ist - sein Verwaltungsgebiet hat er vom kalifen nicht nur als Amt, sondern auch als [[Iqta]] empfangen, er verfügt über mehrere, ihm von Kalifen zur Verfügung gestellte [[Militär des Fatimidenkalifats|miitärische Einheiten]], darunter auch [[Mameluke]]n, und es ist an ihm. selber Beamten zur Verwaltung seines Emirats einzustellen. |
De fakto ist der Emir also autonom, aber dennoch vom Kalifen abhängig und ihm gegenüber zur Treue verpflichtet. | De fakto ist der Emir also autonom, aber dennoch vom Kalifen abhängig und ihm gegenüber zur Treue verpflichtet. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Mai 2014, 13:53 Uhr
Das Emirat Askalon besteht in der Theorie aus ganz Südpalästina, auf welches das Fatimidenkalifat nach wie vor Anspruch erhebt. In der Praxis jedoch besteht das Emirat bloß aus der Stadt Askalon, sowie auch aus Al-Arisch und anderen, nicht mit Askalon direkt zusammenhängenden Grenzgebieiten des Kalifats an das Königreich Jerusalem - es fungiert somit als eine Art Markgrafschaft des Kalifen.
Der Emir ist ein mächtiger Mann, dessen Macht durchaus mit einem fränkischen Fürsten vergleichbar ist - sein Verwaltungsgebiet hat er vom kalifen nicht nur als Amt, sondern auch als Iqta empfangen, er verfügt über mehrere, ihm von Kalifen zur Verfügung gestellte miitärische Einheiten, darunter auch Mameluken, und es ist an ihm. selber Beamten zur Verwaltung seines Emirats einzustellen.
De fakto ist der Emir also autonom, aber dennoch vom Kalifen abhängig und ihm gegenüber zur Treue verpflichtet.