König: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen | ||
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+ | * Kommandierung einer militärischen Expedition, sofern vom König gewünscht | ||
+ | * Vertretung des Königreiches nach Außen | ||
+ | * Regelmäßige öffentliche Audienzen | ||
+ | * Anhörung von Appellationen von gerichtlichen Entscheidungen der Haute Cour | ||
+ | * Kriegserklärungen | ||
+ | * Nobilitierungen | ||
+ | * Verleihung von Lehen | ||
− | === | + | === Unter Beteiligung der Haute Cour === |
+ | * Erhebung von Steuern | ||
+ | * Erhebung von zusätzlichen Lehnsaufgeboten | ||
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2019, 12:13 Uhr
Der König ist das Oberhaupt einer Monarchie und war, nach dem Kaiser, der höchste Adelstitel, den es gab. Diesen Titel trägt der König von Jerusalem, der an der Spitze des Königreichs Jerusalem steht.
Der König von Jerusalem hat zahlreiche Aufgaben und Pflichten, manche mit und manche ohne Beteiligung des Hohen Gerichts.
Rechte und Pflichten
Ohne Beteiligung der Haute Cour
- Vorsitz und die Proposition (Vorlegung der Tagesordnung) auf der Haute Cour
- Einberufung der Haute Cour
- Ernennung und Entlassung der Beamten des Königreichs
- Vergabe von Privilegien und Dispensierungen
- Volljährigkeitserklärung Minderjähriger
- Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
- Legitimationsrecht bezüglich unehelich Geborener
- Kommandierung einer militärischen Expedition, sofern vom König gewünscht
- Vertretung des Königreiches nach Außen
- Regelmäßige öffentliche Audienzen
- Anhörung von Appellationen von gerichtlichen Entscheidungen der Haute Cour
- Kriegserklärungen
- Nobilitierungen
- Verleihung von Lehen
Unter Beteiligung der Haute Cour
- Erhebung von Steuern
- Erhebung von zusätzlichen Lehnsaufgeboten