Kapitalverbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. März 2019, 22:05 Uhr

Als Kapitalverbrechen bezeichnete man ein Verbrechen, welches den Tod zum Folg hatte. Dies inkludierte unter Anderem Mord, Hochverrat und so weiter. SIehe hier: Starfrecht.

Über Kapitalverbrechen konnte nur ein Gericht mit Blutsgerichtbarkeit urteilen.