Aberglaube: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. März 2019, 21:03 Uhr
Der Aberglaube war in Outremer weit verbreitet, sowohl unter Abendländern wie auch unter Morgenländern. Beide Formen von Aberglauben vermischten sich oft; besonders Abendländer waren willens, sich auf Zauber, Magie und Alchemie von Einheimischen einzulassen.
Nach dem Verständnis der Kirche liegt Aberglaube dann vor, wenn die angewandten Praktiken und Hilfsmittel jenseits der christlichen Glaubensgrenzen angesiedelt, nach ihrem Verständnis „illegitim“ waren. (Ein Zauberamulett war leerer Wahn, eine Reliquie hatte durch Lehre gesicherte Wirkkraft.) Oft aber war die Grenze nicht gut definiert - selbst Mitglieder des Klerus beteiligten sich an Riten und Glauben, die anderen als illegitim vorkommen konnten. Zusätzliche Legitimation erhielt der Aberglaube durch die anerkannten Wissenschaften der Alchemie und Astrologie, die größtenteils selbst nur wissenschaftlich verpackter Aberglaube waren.
Ursprünglich sah die Kirche den Glauben an Hexen, Geister, Dämonen und Zauberkraft (den viele mittelalterliche Menschen teilten) als sündhaft an. Wer daran glaubte, konnte mit Kirchenbußen belegt werden.
Im Hochmittelalter änderte sich die Meinung der Kirche jedoch langsam. Abergläubische Erscheinungen wurden nach und nach zu real existentem Dämonenwerk erklärte nunmehr war es strafbar, nicht an ihre Existenz zu glauben.
Es kursierten einige Zauberbücher zur magia naturalis und magia daemonica; sie waren aber ausschließlich den Gebildeten der Zeit zugänglich. Schriftliche Zeugnisse volkstümlicher Zauberpraktiken existieren nicht.
In Arbeit