Syrisches Verfahren

Aus Scriptorium
(Weitergeleitet von Syrisches Recht)

Das syrische Gerichtsverfahren im Königreich Jerusalem ist angelehnt an das römische Gerichtsverfahren. Die meisten Jerusalemer sind Syrer, und verstehen sich als Erben des römischen Reiches, dessen Recht sie, in einer abgewandelten, vulgäreren Form, weitertragen. Der starke Einfluss des islamischen Gerichtsverfahrens ist allerdings nicht zu übersehen, ebenso wenig wie die Zusammensetzung des Syrergerichts in einen Richter und eine Anzahl von Urteilern - ähnlich wie das Bürgergericht.

Verfahren

Der Kläger muss vorm Rais, dem Richter des Syrergerichts, erscheinen und ihm darlegen, welche Klage er hat und nach welchem Recht der Fall gerichtet werden soll. Beide Parteien können Anwälte haben; allerdings vertraten sich Kläger und Angeklagter meistens selber.

Zuerst wird festgestellt, wie das anwendbare Recht zu interpretieren ist und wie die Frage, die vor Gericht zu debattieren ist, formuliert werden soll. Auch sollen den Parteien die Konsequenzen der Wahrsprüche klar gemacht werden.

Anschließend machen Kläger und Angeklagter Aussagen, die sie beide auf der Bibel, dem Koran oder der Torah, je nach Religion, beschwören. Dann müssen die Fakten etabliert werden - neben den Eiden sind Zeugenaussagen, Urkunden und Indizien zulässlich. Eideshelfer sind im syrischen Recht unbekannt.

Auf der Grundlage der Fakten entscheidet der Rais, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist.