Khazin

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Das Wort Khazin bedeutet „Schatzmeister“; dies beschreibt seine Rolle. Der Khazin des Kalifen kontrollierte das Budget des Staates. Der regionale Khazin unterstand dem Emir und auch dem Wesir, dem er Rechenschaft schuldig war. Er war weisungsbefugt gegenüber den städtischen Amils, über deren Einkünfte und Ausgaben er Buch hielt.

Die Aussprache ist „Chasin“, mit einem „ch“ wie in „Bach“ und einem stimmhaften S.

Rechte und Pflichten des Khazin

  • Buchführung über die Ausgaben und Einkünfte im Emirat
  • Buchführung über die örtlichen Iqtas
  • Finanzberatung des Emirs und des Wesirs
  • Zuständig für die örtlichen Amils
  • Zuständig für die Organisierung von Austeilungen vom Zakat, also Almosen