Kategorie:Fatimidenkalifat

Aus Scriptorium
Version vom 11. Februar 2019, 00:04 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Fatimidenkalifat war ein schiitisch-ismailitischer Staat, der in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts flächenmäßig ziemlich exakt das heutige Ägypten bedeckte. Es existierte von 909 bis 1171, und erlebte seinen Höhepunkt an Macht um das Jahr 1000 – in den Jahren danach befand es sich im Niedergang, auch wenn es bis zu seinem Ende noch immer ein mächtiger Staat war, der ein ernstzunehmender Faktor in der Region war.

Dem Fatimidenkalifat stand ein Kalif vor, der sich als der „wahre“ Kalif bezeichnete, der in direkter Leibesnachfolge zum Propheten Muhammad stand – im Gegensatz zum Kalifen von Bagdad, der der Abbasidendynastie angehörte und als Usurpator denunziert wurde.

Name

Wie fast alle islamische Staaten des Mittelalters trug das Kalifat nicht den Namen des Landes, welches es beherrschte, sondern den Namen der Dynastie, welche am Herrschen war – zumeist war der Name der Familie abgeleitet von einem gemeinsamen Ahnen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Familie, und der Loyalität der Untertanen zu einer Familie (im Gegensatz zu einer Krone oder einem Staat) zum Ausdruck. Der Name des Kalifats leitet sich ab von Fatima, der Tochter von Muhammad, und sein einziges Kind, welches Nachwuchs hatte. Die Fatimiden waren die einzige Herrscherfamilie des Nahen Ostens, die sich nach einer Frau benannten. Dies ist nicht nur ein Zeichen ihres Anspruches darauf, vom einzigen überlebenden Kind von Muhammad abzustammen, sondern auch eines ihrer unkonventionellen Staatsräson – nicht nur Ungläubige und Häretiker, sondern auch Frauen hatten einen viel besseren Status im Fatimidenkalifat als in anderen Staaten des Orients.

Regierung

Die Regierung bestand aus dem Kalifen sowie seinem Kabinett; diese waren verantwortlich für die Geschicke des Staates.

Kalif

Das Oberhaupt und die Verkörperung des Staates war der Kalif, der ein Mitglied der Fatimidendynastie war. Der Kalif hielt die absolute Macht über seine Untertanen inne, war aber verpflichtet, nach islamischem Recht zu handeln. Der Kalif der Fatimiden sah sich als Imam, also rechtmäßiger Nachfolger von Muhammad, und war daher nicht nur eine säkulare, sondern auch eine spirituelle Machtfigur. Seine Anrede lautete „Herrscher der Gläubigen“, was in etwa „Seiner Hoheit bzw. Majestät“ im westlichen Gebrauch gleichzusetzen ist.

Herkunft

Die Fatimidendynastie stammt ab von Abdallah Al-Mahdi, ein schiitischer Prediger, der sich als Abkömmling von Muhammad und Fatima (durch Fatimas Sohn Hussain) ausgab. Er schaffte es, die Kutama-Berber von Tunesien zu seiner Version des Islam zu bekehren und mit ihrer Hilfe an die Macht zu kommen. Seine Nachfahren eroberten Ägypten und gründeten Kairo als neue Haupstadt, verloren aber später Tunesien.

Nachfolge

Die Nachfolge war, gemäß der Doktrin des Schiitismus (die die Wichtigkeit der erblichen Nachfolge unterstreicht, und darin dem fränkischen Christentum recht ähnlich ist), agnatische Primogenitur. Das bedeutet, dass der älteste überlebende Sohn erbt. Manchmal aber wurde dies nicht eingehalten; der Nachfolger von Kalif Al-Mustansir war nicht sein erstgeborener Sohn Nazir, sondern sein jüngster Sohn Al-Mustali – diese Nachfolgeordnung löste einen Nachfolgestreit auf, aus dem die Assassinen hervorgingen.

Kabinett

Das Kabinett des Kalifen wurde angeführt vom Wesir, der als Stellvertreter des Kalifen fungierte. Unter ihm gab es Khazin und den Sahib-al-Bab, sowie eine breite Fülle an Titel und Ehrenämtern – alles vom „Muqaddam al-Abid“, dem General der Abid, über den Hofkalligraphen und den Vorkoster, bis zum Tintenfassträger (der damit beauftragt war, dem Kalifen sein Tintenfass hinterherzutragen – ein prestigeträchtiges Amt!).

Militär

Die Fatimiden hatten ein stehendes Heer, im Gegensatz zu den sich auf Lehensaufgeboten verlassenden Franken des Königreichs Jerusalem. Mehr über das Heer der Fatimiden findet man hier.

Gesellschaft

Einen Überblick über die Gesellschaft im Fatimidenreich bietet der Artikel Gesellschaft in Askalon. Weitere Informationen verschafft der Artikel Alltag in Askalon.

Die Gesellschaft war nicht aufgeteilt in Adel und Volk; wichtiger war die Unterteilung in frei und unfrei, sowie gläubig und ungläubig. Dennoch gab es ein Klassenkonzept; Oberschicht (Khassa) und Unterschicht (Amma) existierten fraglos.

Reichtum wurde, anders als in der fränkischen Gesellschaft, nicht mit Land gemessen, sondern mit Geld – langfristiger, vererblicher Landbesitz war im Iqtasystem die Ausnahme, Geld vererbte sich aber weiter (auch wenn es zwischen den Kindern aufgeteilt wurde und die Erbschaftssteuer, die zum Zweck der Almosen eingenommen wurde, sehr hoch war).

Religionspolitik

Die offizielle Religion des Fatimidenkalifats war der Islam – genau gesagt, der Ismailitische Schiitismus, auch als Siebener-Schia bekannt; dieser Spielart des Islam war der Kalif eine heilige Persönlichkeit. Die Religionspolitik der Fatimiden aber fußte im Besonderen auf Toleranz. Sunniten, Juden und Christen wurden nicht nur toleriert, es stand ihnen auch frei, hohe Ämter zu bekleiden, in der Armee für den Kalifen zu kämpfen und ohne Einschränkung ihrem religiösen und kulturellen Leben nachzugehen. Auch Frauen hatten einen höheren Stellenwert als in anderen islamischen Staaten – sie konnten sich frei bewegen und sogar öffentlich (nicht bloß innerhalb ihres Hauses) einen Beruf ausüben, was in vielen anderen islamischen Ländern nicht ohne Weiteres ging.

Auch wenn die Siebener-Schia nicht aggressiv verbreitet wurde, gab es dennoch eine Missionierungseinrichtung – die Da’wa, der der Kalif höchstselbst vorstand und deren Dais das Wort des schiitischen Islam verkündeten.

Unterkategorien

Diese Kategorie enthält die folgende Unterkategorie: