Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Scriptorium
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
 
* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
* Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
 
* Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
* Aufsetzung von Erlässen des Königs und der Haute Cour
+
* Aufsetzung von Erlassen des Königs und der Haute Cour
 
* Übernehmen des Schriftverkehrs des Königs
 
* Übernehmen des Schriftverkehrs des Königs
 
* Bewahrung des königlichen Siegels
 
* Bewahrung des königlichen Siegels
Zeile 12: Zeile 12:
 
* Beratung des Königs in diplomatischen Angelegenheiten
 
* Beratung des Königs in diplomatischen Angelegenheiten
  
[[Kategorie:Hofstaat]]
+
[[Kategorie:Verwaltung des Königreichs Jerusalem]]

Aktuelle Version vom 19. Mai 2019, 12:12 Uhr

Der Kanzler ist ein wichtiges Amt, da er den Schriftverkehr des Königs übernimmt und die Register des Königreichs führt. Er muss kein Adliger sein; meistens handelt es sich um einen Geistlichen, der auch oft als Hofkaplan fungiert.

Rechte und Pflichten

  • Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
  • Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
  • Aufsetzung von Erlassen des Königs und der Haute Cour
  • Übernehmen des Schriftverkehrs des Königs
  • Bewahrung des königlichen Siegels
  • Aufsicht über den diplomatischen Dienst des Königreichs
  • Ernennung und Entlassung der Notare
  • Aufsicht über die Notare
  • Beratung des Königs in diplomatischen Angelegenheiten