Jude

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Ein Jude ist ein Angehöriger des Judentums. Die Juden stellen eine große Volksgruppe im Königreich Jerusalem dar. Sie setzen sich vor allem aus arabisch-sprachigen Mirachim zusammen, allerdings gibt es auch eingewanderte Aschkenasim und insbesondere Sephardim.

Status der Juden

In der Ständepyramide des Outremer stehen die Juden, zusammen mit den Muslimen, auf der untersten Stufe. Sie müssen dem König oder dem Baron, dem sie unterstehen, eine Sondersteuer zahlen - eine Fortführung der islamischen Dschizyah, welche die Kreuzfahrer für ihre Zwecke adaptiert haben.

Juden haben nicht die Pflicht, im Volksaufgebot zu dienen, sofern ihr Herr eines erhebt (nur Christen sind dazu verpflichtet).

In zivilen Angelegenheiten sind sie dem Rais des Syrergerichtes unterworfen - zumeist ein Syrer. In diversen innerjüdischen religiösen Angelegenheiten, die nicht den Staat betreffen, wenden sich die Juden aber oft an ihren örtlichen Rabbi, der Probleme nach jüdischem Recht schlichtet.

In strafrechtlichen Angelegenheiten sind die Juden dem Bürgergericht unterworfen. Verbrechen unter Juden muss der Kläger dem Vizegrafen anzeigen. Es ist an den Lateinern, über eines Verbrechens angeklagten Juden zu richten und auch das Urteilsmaß bestimmen. Dies bedeutet, dass religiöse Verbrechen, die nur innerhalb des Judentums eine Straftat sind, zum Beispiel Apostasie, nicht gerichtlich verfolgt werden können. Juden, die sich so schuldig gemacht haben, werden oft nur entweder mit durch den Rabbiner auferlegte Sühnemaßnahmen oder, wenn dies nicht funktioniert, mit illegalen außergerichtlichen Maßnahmen, bestraft.

Juden können nicht in den Adel aufsteigen; dazu ist der Übertritt in die Christenheit erforderlich. Trotzdem können begabte Juden am Hof Notar werden. Juden können auch am Syrergericht Rais oder Jurat werden.