Hübschlerin

Aus Scriptorium

Eine Hübschlerin war eine Frau, die dem Gewerbe der Prostitution nachging. Allgemein definierte man im Mittelalter eine Frau als Hübschlerin, die in der Nacht in einem Freudenhaus für Geld Männer empfing.Jedoch war generell der Beruf einer Hübschlerin selten eine Karrierewahl fürs Leben - oft wechselten Frauen diese Karriere ab mit anderen Berufen, und gingen nur der Prostitution nach, wenn sie keine andere Einkommensquellen hatte. Viele Hübschlerinnen gerieten in diese Laufbahn, da sie keine familiären Verbindungen hatten, die sie finanziell versorgte.

Prostitution war explizit erlaubt, und seine Notwendigkeit wurde nicht angezweifelt. Aus diesem Grund wurde Prostitution recht offen ausgeübt, auch wenn ihr Wirkungskreis rechtlich auf gewisse Häuser und Straßen begrenzt war.

In einer typischen mittelalterlichen Stadt waren 1-3 Prozent seiner Einwohner Hübschlerinnen.

Kleidung

Viele Städte - tradtionell Magnete für Prostitution - verordneten Richtlinien für Kleidung von Hübschlerinnen, damit man sie von den sittsamen örtlichen Frauen von heiratsfähigem Alter unterscheiden konnte. Hübschlerinnen hatten beispielsweise einen Schulterknoten in einer gewissen Farbe zu tragen. Diese Knoten waren meistens in Erdtönen gehalten. Jedoch hielt dies nicht wohlhabende Hübschlerinnen davon ab, sich glamourös und elegant zu kleiden, und in ihrem Aussehen Edeldamen in wenig nachzustehen.

Arbeit

Regulär fand die Arbeit einer Hübschlerin im Freudenhaus statt, wo sie in speziellen Räumen mit ihren Freiern verkehrten. Je nach Gebrauch des Hauses zahlte der Freier vor oder nach dem Geschlechtsverkehr.

Einige Freier, die es sich nicht leisten konnten, in Freudenhäusern gesehen zu werden - beispielsweise hochrangige Geistliche und Adlige - ließen sich Hübschlerinnen ins Haus schicken. Sie schickten dazu Dienstboten zu einem Bordell oder zu Straßen, an denen Hübschlerinnen anzutreffen waren, welche sie anwiesen, direkt zum Haus ihres Arbeitsgebers zu kommen. So mancher hohe Geistliche ließ sich eine eigene Tür für Hübschlerinnen an seinem Haus anbringen, wo er ungestört seine "Gäste" empfangen konnte.

Das Leben im Freudenhaus

Freudenhäuser waren präsent in den meisten Städten, und kamen in vielen Formen vor. Von privaten Einrichtungen, die in einem Hinterhof von einer Puffmutter oder einem Frauenwirt betrieben wurde, bis zu öffentlichen Institutionen, die von den städtischen Behörden betrieben wurden und oft auch Bäder beinhalteten, gab es Bordelle in allen möglichen Variationen. Lizenziert aber mussten alle sein - wobei es dennoch viele illegale Bordelle gab.

Es waren theoretisch theoretisch verheirateten Männern und Geistlichen verboten, Freudenhäuser aufzusuchen, aber dieses Verbot wurde kaum je eingehalten und es gibt eine Vielzahl an Beweisen für die Präsenz von Priestern und Mönchen in Bordellen.

Hübschlerinnen lebten kein einsiedlerisches Leben in Freudenhäusern, und manche von ihnen lebten in eigenen Wohnungen außerhalb des Freudenhauses, wo sie nur zur Arbeit hinkamen. Es waren Hübschlerinnen nur gestattet, in ihrem eigenen Freudenhaus ihre "Dienste" anzubieten. Freudenhäuser aber dienten auch dazu, die Hübschlerinnen und ihre Freier zu beschützen. Sie boten Hübschlerinnen eine sicherere Arbeitsatmosphäre als die Arbeit allein, wo eine Hübschlerin ohne Schutz ausgeraubt, vergewaltigt oder verschleppt werden konnte. Frauenwirte aber beschränkten auch die Freiheit von Hübschlerinnen, da sie ihnen oft ein Verbot auferlegten, andere Liebhaber als ihre Kunden zu haben oder sich Favoriten unter ihren Kunden zu halten.

Schwangerschaft

Die Geburt von Kindern, und Schwangerschaft, schien nicht alltäglich in mittelalterlichen Freudenhäusern gewesen zu sein, was darauf schließen lässt, dass die Hübschlerinnen in Freudenhäusern Abtreibung bzw. Verhütung betrieben. Wenn dennoch ein Kind geboren wurde, hatte eine Mutter drei Wahlen - es selber aufzuziehen, auszusetzen oder einem geistlichen Orden wie dem der Johanniter zu überlassen.

Eine schwangere Hübschlerin war für einen Frauenwirt jedoch größtenteils unbrauchbar. Eine Schwangerschaft konnte die Berufslaufbahn einer Prostituierten permanent beenden.

Rechtliche Stellung

Hübschlerinnen waren in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Sie konnten nicht regulär erben oder Klagen in einem Gericht anbringen. Allerdings konnten sie als Zeugen in Gerichten auftreten.

Nebentätigkeiten

Im 12. Jahrhundert war eine sehr verbreitete Nebentätigkeit für Hübschlerinnen das Spinnen. Da dies ausgeübt werden konnte mit nur ein wenig Erfahrung, wenig Material, wenig Maschinerie und in den Wartezeiten zwischen der Bespaßung von Freiern, und gutes Geld einbringen konnte, war dies die hauptsächliche Tätigkeit, mit der sich Hübschlerinnen beschäftigten, wenn sie nicht gerade dabei waren, sich um Freier zu kümmern.