Generalkapitel (Templerorden)

Aus Scriptorium

Das Generalkapitel (lat. capitulum generale) des Templerordens ist eine Versammlung von Repräsentanten der Kommenden des Ordens. Es ist die höchste beschlussfassende kollegiale Kongregation des Ordens. Die Existenz eines Generalkapitels ist typisch bei einem zentralistisch aufgebauten Orden wie dem Templerorden, und ist das Organ, das Belange des gesamten Ordens zum Inhalt hat und regelt. Die Delegierten kommen aus allen Provinzen, in die der Orden unterteilt ist (also auch aus dem Abendland, wo die Templer schon ihre ersten Niederlassungen gründen). Das Generalkapitel wird vom Großmeister geleitet. Das Generalkapitel der Templer tagt meist im Tempel des Salomon in Jerusalem.

Das Generalkapitel ist das oberste Gremium des Ordens im Bereich der Rechtsprechung und der brüderlichen Unterstützung. Es gewährleistet, dass sämtliche bereits gefassten Beschlüsse sowie die Regeln des Templerordens eingehalten werden. So fungiert es als horizontales Bindeglied zwischen den Niederlassungen der Templer und avancierte anhand der raschen Verbreitung des Ordens vor allem im Gründungszeitraum schnell zu einem zentralen und identitätsstiftenden Gremium. Alle Kommenden sind dazu verpflichtet, je einen Abgeordneten zu entsenden, auch wenn diese weit entlegen sind, etwa im Abendland.

Das Kapitel regelt disziplinäre Fragen, trug aber auch dafür Sorge, dass in Not geratene Kommenden die Unterstützung des Ordens erhalten. Die Generalkapitel finden in regelmäßigen Abständen statt, idealerweise jedes Jahr, auch wenn die Logistik des mittelalterlichen Transportes dies oft nicht möglich macht.

Davon abgesehen gibt es auch außerordentliche Generalkapitel, zum Beispiel, um einen neuen Großmeister nach dem Tod oder Rücktritt des Vorgängers zu wählen.

Mehr zu der Gerichtsbarkeit des Generalkapitels findet man im Artikel zum Alltag im Templerorden.