Eheschließung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einfache Ehe==
 
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Eine Eheschließung musste freilich nicht so prächtig wie oben beschrieben durchgeführt werden. Im Grunde genommen ist es nur notwendig für die Existenz einer rechtskräftigen Ehe, dass sich die Eheleute gegenseitig die Ehe geloben und dann miteinander schlafen. Alles andere dient entweder dem Prestige oder aber der Bezeugung.
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Eine Eheschließung musste freilich nicht so prächtig wie oben beschrieben durchgeführt werden. Im Grunde genommen ist es nur notwendig für die Existenz einer rechtskräftigen Ehe, dass sich die Eheleute (optimal mit ein paar Zeugen) gegenseitig die Ehe geloben und dann miteinander schlafen. Alles andere dient entweder dem Prestige oder aber der Bezeugung.
  
 
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Version vom 20. Oktober 2016, 21:18 Uhr

Eine reguläre Eheschließung hat zwei zwingende Elemente: das Ehegelöbnis und den Ehevollzug. Eine Verlobung war zwar nicht zwingend erforderlich, aber üblich. Üblich aber durchaus nicht zwingend war ein Hochzeitsfest. Eine kirchliche Segnung war nicht erforderlich, recht teuer, und daher nur bei reichen Paaren üblich. Die Elemente einer regulären Eheschließung werden hier beschrieben.

Verlobung

Eine Verlobung war ein Rechtsgeschäft, und kaum etwas, was zwischen Mann und Frau stattfand. Regulär wurde eine Verlobung ausgemacht zwischen dem Vormund einer Frau und dem Freier, oder auch bloß zwischen den Vormünden des künftigen Ehepaares. Es wurde dabei, schriftlich oder nur mündlich, vereinbart, dass die Heirat zwischen Braut und Bräutigam stattfinden sollte. Der Bruch eines Verlöbnis war ein Vertragsbruch und daher einklagbar.

Im Verlobungspakt wurden auch die Details der Ehe geregelt. Man einigte sich über die Höhe des Brautschatzes, der Mitgift, der Morgengabe, des Wittums, über den Zeitpunkt der Hochzeit und über den genauen Ablauf.

Trauung

Am Morgen der Hochzeit begab sich der Bräutigam zum Haus des Vormunds der Braut. Dort fand die Trauung statt, ein feierlicher, weltlicher, öffentlicher und durch Zeugen abgesicherter Rechtsakt. Die Verwandten traten in einem Kreis zusammen, in deren Mitte sich das junge Paar befand. Das junge Ehepaar gab sich dort gegenseitig das Ehegelöbnis. Diese Worte waren zuvor ausgemacht worden. Sie konnten entweder lang oder elaboriert sein, oder knapp und bündig (a la „Ich, Max Mustermann, nehme dich, Liese Schmidt, hiermit zur Frau“). Es konnte auch der Vormund das Paar nach ihrem Jawort fragen. Die Hauptsache war, dass diese Worte eindeutig waren und keinen Zweifel daran ließen, dass die beiden ihr Einverständnis zur Ehe gegeben hatten. Die Braut begab sich dadurch von der Muntgewalt ihres Vaters in die Muntgewalt ihres Gatten. Durch das Ergreifen der Hand der Braut machte der Bräutigam auch symbolisch deutlich, in wessen Munt sie sich von nun an befand.

Kirchlicher Segen

Nach der Trauung konnte sich das Ehepaar die Ehe kirchlich segnen lassen. Die Ehe selber würde dabei meistens schon existieren – der Ehegottesdienst war zumeist nicht die Trauung selbst - obwohl es durchaus möglich war, die Trauung auch bei der Kirche statt im Haus des Vormunds auszuführen; immerhin waren Priester vertrauenswürdige Zeugen.

Der Segen bzw die kirchliche Trauung, bei der der Priester die auch aus modernen Zeiten bekannte Trauungsfrage an das Ehepaar stellen könnte - die korrekte Antwort darauf wäre "Ja, mit Gottes Hilfe" - wurde immer vor der Kirchentür ausgeführt. Erst, wenn dies vollzogen war, führte der Priester das Ehepaar zum Gottesdienst in die Kirche.

Der kirchliche Segen war nicht nötig, und war als Luxus anzusehen für begüterte Ehepaare – denn die Kirche ließ sich diesen Gottesdienst freilich etwas kosten.

Brautheimführung

Die Brautheimführung, der Marsch zum Haus des Bräutigams, war ein Festmarsch, der möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnte. Selbst mittellose Ehemänner gaben sich Mühe, für die Brautheimführung Geld auszugeben, um sie schön und möglichst prächtig zu gestalten. Im Haus des Ehemanns wurde er abgeschlossen und endete in einem Festmahl.

Beilager

Nach dem Festmahl wurde das Paar von Zeugen ins Bettlager geführt. Drei Zeugen beobachteten oft den Ehevollzug, um im Fall von späteren Zweifeln bezeugen zu können, dass die Ehe wirklich vollzogen war. Das war insbesondere wichtig bei politisch wichtigen Ehen, wo durch die Auflösung einer Ehe auch ein politisches Bündnis oder gar eine Erbschaftsnachfolge zerbrechen konnte.

Einfache Ehe

Eine Eheschließung musste freilich nicht so prächtig wie oben beschrieben durchgeführt werden. Im Grunde genommen ist es nur notwendig für die Existenz einer rechtskräftigen Ehe, dass sich die Eheleute (optimal mit ein paar Zeugen) gegenseitig die Ehe geloben und dann miteinander schlafen. Alles andere dient entweder dem Prestige oder aber der Bezeugung.