5 Säulen des Islam

Aus Scriptorium

Die fünf Säulen (arkān / ‏اركان‎) sind die wesentlichsten Eigenschaften des Islam. Nur wer sie befolgt, kann sich als Muslim bezeichnen. Oder, um es mit den Worten des Gabriel-Hadiths zu sagen, der Islam besteht daraus, "dass Du bekennnst, dass es keinen Gott gibt außer Gott und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist; dass Du das Pflichtgebet verrichtest und die Armengabe leistest, dass Du im Ramadan fastest und zum Haus Gottes pilgerst, wenn du in der Lage bist, dies zu tun."

Daraus ergeben sich im einzelnen die fünf Säulen


Schahada

Die Schahada ist das islamische Glaubensbekenntnis. Sie lautet wie folgt:

ašhadu an lā ilāha illā 'llāh, wa-ašhadu anna muḥammadan rasūlu 'llāh /‚Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.‘

Wer die Schahada bei vollem Bewusstsein und in Anwesenheit von zwei Zeugen ausspricht, gilt als Muslim. Er bekennt sich damit zum Monotheismus und erkennt Mohammeds Rolle als Gottes Prophet an.

Salat

Salat ist das rituelle Gebet Richtung Mekka bzw der Kaaba und Pflicht für volljährige Muslime. Es ist am Tag fünf mal zu verrichten, vor Sonnenaufgang, mittags, nachmittags, nach Sonnenuntergang und nachts.

Vor dem Gebet soll sich der Betende einer rituellen Waschung von Gesicht und Händen unterziehen. Sollte kein Wasser zur Verfügung stehen, kann auch reiner Sand verwendet werden. Auch der Gebetsplatz soll rein sein, weswegen oft ein Gebetsteppich verwendet wird, was aber keine Pflicht ist. Es ist außerdem Tradition, vor dem Gebet die Schuhe auszuziehen.

Zakat

Zakat bedeutet soviel wie Almosensteuer. Muslime sollen jeden Monat einen Teil ihres Einkommens an Arme und Bedürftige, sowie andere festgelegte Gruppen spenden. Die Abgabe muss zugunsten von Muslimen verwendet werden.

Die Empfangsberechtigten des Zakats werden in Sure 9 des Koran festgelegt. Darunter sind unter anderem Arme und Bedürftige, angehende Konvertiten, Sklaven, deren Freiheit erkauft werden soll, Schuldner und jene die dem Pfad Gottes folgen und in Not geraten sind.

Saum

Saum oder Siyam bezeichnet das religiöse Fasten. Erwachsene, gesunde Muslime sollen wärend des Monats Ramadan zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang keine Speisen, Getränke oder Genussmittel zu sich nehmen und auch sexuell enthaltsam sein. Reisende, Schwangere, Kranke und Kinder sind vom Fasten befreit, die drei erstgenannten sollen die versäumten Tage aber nachholen, wenn sie dazu wieder im Stande sind.

Haddsch

Der Haddsch oder Hajj ist die Pilgerfahrt nach Mekka. Jeder freie, gesunde und volljährige Muslim - gleich ob Mann oder Frau - der es sich leisten kann, hat die Pflicht, einmal im Leben die Pilgerfahrt nach Mekka zu unternehmen. Der Haddsch findet während des Monats Dhu l-hiddscha statt und kann nur während bestimmter Tage im Jahr (8.–12. Dhu l-Hiddscha) durchgeführt werden.

Männliche Pilger hüllen sich vor der Pilgerfahrt in zwei weiße, ungesäumte Tücher und dürfen sich während der Wallfahrt weder rasieren, noch kämmen, noch Haare oder Nägel schneiden. Dieser Weihezustand wird im Arabischen als ihrām bezeichnet. Gemäß Sunna dürfen weibliche Pilger sich nicht verschleiern und keine Handschuhe tragen.

Der Haddsch ist friedlich und gewaltfrei konzipiert. Während der Wallfahrt legen selbst Angehörige unterschiedlicher Strömungen des Islam ihre Differenzen in der Regel beiseite, um einen reibungslosen Ablauf der Pilgerfahrt möglich zu machen.