Übliche Bestrafungen

Aus Scriptorium

In den Kreuzfahrerstaaten des 12. Jahrhunderts hatten Strafen noch nicht den geradezu barbarischen Charakter der Renaissance, aber die milderen Strafen des Frühmittelalters – welche Wergelder für ermordete Menschen vorsahen – waren schon aus der Mode gekommen. Strafen waren nicht kodifiziert, und den Gebräuchen unterworfen. Hier werden übliche Strafen für häufige Vergehen gelistet.

Diebstahl

Diebstähle waren die vielleicht am häufigsten behandelten strafrechtlichen Fälle im Mittelalter.

Das Konzil von Nablus befasst sich mit Diebstahl.

Wer Gut oder Geld im Wert von mehr als einem Besant stiehlt, soll eine Hand, einen Fuß oder ein Auge verlieren. Wenn das gestohlene Gut weniger als einen Besant wert ist, soll er gebrandmarkt werden und am Pranger ausgepeitscht werden. Die gestohlenen Güter sollen dem Eigentümer zurückgegeben werden. Wenn der Dieb sie nicht mehr hat, muss er selber Sklave des Beraubten werden. Wer noch einmal stiehlt, dem soll unabhängig vom Wert des Gestohlenen Auge, Hand oder Fuß entfernt werden.

Kanon 23

Kanon 24 bestimmt auch, dass ein minderjähriger Dieb Sklave der Krone wird, bis er 18 ist.

Mord

Viele strafrechtliche Verfahren im Mittelalter betrafen eine Art des Todschlages oder Mord. Zwischen diesen beiden wurde nur vage unterschieden.

Die Chance, dass ein angeklagter und für schuldig befundener Mörder mit dem Leben davon kam, war gleich null. Normalerweise wurden Mörder gehenkt. Bei abmildernden Umständen konnte die gnädigere Todesart des Henkersbeils bestimmt werden. Bei erschwerenden Tatbeständen konnten auch gewaltsamere Strafen erteilt werden – zum Beispiel konnte der Delinquent zum Tod am Rad oder zum Tod durch Schleifen verurteilt werden. Adligen gebührte der Tod durch das Schwert.

Körperverletzung

In der zur Gewalttätigkeit neigenden Gesellschaft des Mittelalters waren Körperverletzungen sehr häufig und dominierten oft die Gerichte. Diese wurden in den allermeisten Fällen mit Geldstrafen belegt. Wenn die Geldstrafe nicht festgelegt war, musste der Richter dies selber entscheiden. Es gab auch „Spiegelstrafen“, welche dem Verbrecher die Körperverletzung Auge um Auge zurückzahlten, wenn der Delinquent sich die Geldstrafe nicht leisten konnte.

Das bedeutete beispielsweise, dass jemand, der einem anderen dem Knochen gebrochen hatte, dem Verletzten 5 Besants bezahlen musste. Wenn er sich das nicht leisten konnte, so wurde ihm selber der entsprechende Knochen gebrochen.

Hehlerei

Hehlerei ist die wissentliche Aufbewahrung von und Handel mit Diebesgut. Da Diebstahl sehr verbreitet war, war auch Hehlerei weit verbreitet, und das drittmeist verhandelte Verbrechen im Mittelalter. Hehlerei wurde, wenn sie sich in Grenzen hielt, oft mit Geldstrafen im Bereich von 10-12 Denier belegt. Bei Hehlerei von größerem Ausmaß wurden die Delinquenten, neben der Geldstrafe, auch in den Pranger gestellt, oder öffentlich ausgepeitscht.

Brandstiftung

Brandstiftung war ein ernsthaftes Verbrechen in einer Stadt wie Jerusalem, in denen viele Häuser aus leicht brennbaren Materialien gebaut waren. Aus diesem Grund wird Brandstiftung fast immer mit dem Tod am Galgen belegt. Ein Richter kann einen Brandstifter auch, als „Spiegelstrafe“, verbrennen lassen. Bei sehr leichten Fällen kann auch eine (hohe) Geldstrafe ausgesprochen werden.

Münzfälschung

Münzfälschung war ein ernsthaftes Verbrechen. Münzfälschern wurden, wie Diebe, die rechte Hand abgehackt.

Vergewaltigung

Vergewaltiger – denen man ihr Verbrechen nachweisen konnte, was schwierig war – wurden zur Strafe kastriert. In brutalen Fällen wurden Vergewaltiger auch zu Tode gebracht, zum Beispiel durch das Rädern.

Verrat

Verräter an der Krone, und dazu gehörten Aufständische, wurden auf jeden Fall mit Lehensentzug, gegenfügig auch mit dem Tod, bestraft. Als Gnadenakt wurden Verräter auch ins Exil geschickt.

Korruption und Unterschlagung

Korruption und Unterschlagung von öffentlichen Geldern wurden mit empfindlichen Geldstrafen, oft im Wert von mehreren Besants, belegt.

Sodomie

Wer Sodomie betreibt, soll verbrannt werden; dies gilt für beide Parteien.

Kanon 8

Eine Ausnahme gab es nur für Kinder und Greise, die passive Sodomiten waren, dies sofort melden und Abbitte leisten. Als Gnadenakt war auch die Verbannung möglich.

Unter Sodomie fielen nicht nur homosexuelle Handlungen, sondern auch jeglicher „widernatürlicher Sex“. Auch Inzucht und Sex mit Kindern und Tieren wurde so bestraft.

Ehebruch

Wer sich mit einer verheirateten Frau vergeht, dem soll es verwehrt werden, sie wieder zu sehen. Wer sie dennoch wieder besucht, der soll sich einem Gottesurteil mit glühendem Eisen unterwerfen. Wer das Gottesurteil nicht besteht, dessen Männlichkeit soll abgeschnitten werden. Der Frau soll die Nase abgeschnitten werden, außer, ihr Mann bittet die Obrigkeit darum, dies nicht zu tun.

Kanons 4 und 5

Anstiftung zum Ehebruch wurde gleichermaßen bestraft.

Bigamie

Wenn ein Mann [wissentlich] eine zweite Frau heiratet, muss er, wenn er Selbstanzeige erstattet, ein Jahr Buße tun. Wenn er aber dabei erwischt wird, ohne dies zur Anzeige gebracht zu haben, so soll sein Gut konfisziert werden, und er wird ins Exil geschickt.

Kanon 17

Meineid

Wer wissentlich eine falsche Anklage macht, dessen Gut soll konfisziert werden.

Kanon 22

Öffentlicher Friedensbruch (zB durch Betrunkenheit und Flucherei)

Öffentlicher Friedensbruch durch anrüchige und ordnungswidrige Handlungen, wie betrunkene Flucherei und Gotteslästerei, wurden bestraft mit ein paar Stunden am Pranger.

Beleidigungen von öffentlichen Beamten

Wer öffentliche Beamten beleidigte, wurde öffentlich ausgepeitscht.

Nachlässigkeit

Im Mittelalter wurden Leute generell für reine Nachlässigkeit nicht zum Tode verurteilt; wenn ein Delinquent beweisen konnte, dass er etwas nicht mit Absicht getan hatte, so wurde seine Strafe zu einer Geldstrafe bzw. einer geringeren Geldstrafe umgewandelt.