Hofkaplan

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Der Hofkaplan war zuständig für den geistlichen Trost der königlichen Familie, sowie für private Gottesdienste für die königliche Familie, sowie für geistlichen Beistand von anderen Mitgliedern des Hofstaates.

Rechte und Pflichten

  • Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
  • Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
  • Vorsitz über die Haute Cour und Proposition auf der Haute Cour bei der Absenz des Königs
  • Organisierung der königlichen Finanzen
  • Organisierung und Überwachung der Steuererhebung
  • Beaufsichtigung der königlichen Burgen und des königlichen Hausgutes
  • Auszahlung des Konstablers vor einer militärischen Operation
  • Organisation der Krönung des Königs
  • Übergabe des Schwertes und des Zepters an den neuen König bei der Krönung