Hofkaplan

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Der Hofkaplan war zuständig für den geistlichen Trost der königlichen Familie,für private Gottesdienste für die königliche Familie, sowie für geistlichen Beistand anderer Mitglieder des Hofstaates.

Rechte und Pflichten

  • Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
  • Abhaltung von Gottesdiensten für die königliche Familie
  • Abhaltung von Messen für das Seelenheil verstorbener Familienmitglieder
  • Beichten von Mitgliedern der königlichen Familie
  • Geistlicher Beistand für alle Mitglieder des königlichen Haushaltes