Regeln des Templerordens
Aus Scriptorium
Version vom 3. Mai 2015, 22:59 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Der Templerorden ist trotz seiner militärischen Bedeutung immer noch ein geistlicher Orden, und hat als solcher auch entsprechende Regeln für seine Mitglieder aufgestellt, welche an die Regeln des heiligen Benedikt von Nursa (der Gründer des Benediktinerordens) angelehnt sind. 72 Regeln sind es an der Zahl, festgelegt auf dem Konzil von Troyes.
Kurzfassung
- Mitglieder des Ordens müssen immer wenn es geht der Matutin und dem kompletten Gottesdienst zuhören, um von Gott gestärkt in den Kampf ziehen zu können.
- Wer die Matutin verpasst, bete 13 "Vater unser", wer eine der Horen verpasst, bete 7, und für die Vesper 9.
- Binnen einer Woche nachdem ein Ordensmitglied erfährt, dass einer seiner Brüder gestorben ist, bete er 100 "Vater unser". Außerdem soll nach dem Tod eines Templers 40 Tage lang ein Armer so versorgt werden, wie der Tote versorgt worden wäre.
- Kapläne und Kleriker erhalten vom Orden keine Gaben außer Kleidung und Unterhalt.
- Wenn ein Bruder auf Zeit während seines Dienstes stirbt, soll ein Armer eine Woche lang vom Unterhalt des Toten ernährt werden, und an jedem Tag dieser Woche sollen 30 "Vater unser" gebetet werden.
- Mitgliedern des Templerordens ist es verboten, Gelübde abzulegen.
- Im Gottesdienst hat jeder nach dem Psalm "Venite exultemus domine" zu sitzen, und sich nach jedem weiteren Psalm zu erheben. Während der Lesung und der Laudes haben alle zu stehen.
- Wer beim gemeinsamen Mahl nach mehr Essen oder Trinken verlangt, tue das unauffällig.
- Beim Mittags- und Abendmahl soll eine heilige Lesung vorgetragen werden.
- Drei mal wöchentlich soll es einem Ordensmitglied erlaubt sein, Fleisch zu essen, nicht jedoch an Ostern, Weihnachten, Mariä Himmelfahrt oder Allerheiligen, oder in der Fastenzeit. Fällt solch ein Fastentag auf den Dienstag, soll am nächsten Tag mehr aufgetischt werden. Am Sonntag stehen jedem Ordensmitglied zwei Portionen Fleisch zu.
- Sind nicht genügend Teller da beim Mal, sollen sich zwei oder drei Brüder einen Teilen. Jeder Bruder hat das Recht auf ein eigenes Maß Wein.
- An Tagen ohne Fleisch sollen 2 oder 3 Gemüsegerichte genügen.
- Zwischen Allerheiligen und Ostern soll am Freitag eine Mahlzeit genügen, außer es fällt Weihnachten, Mariä Himmelfahrt oder ein Fest der Apostel auf einen Freitag.
- Nach der Mahlzeit soll in der Kirche Dank gesagt werden, und die nicht aufgegessenen Speisen sollen unter den Dienern und Armen verteilt werden.
- Der zehnte Teil des Brotes hat an den Almosenpfleger zu gehen.
- Vor der Komplet liegt es im Belieben des Meisters, ob verdünnter Wein oder Wasser ausgegeben wird.
- Nach der Komplet haben die Ordensbrüder ins Bett zu gehen und zu schweigen.
- Erschöpfte Brüder müssen zur Matutin nicht aufstehen, müssen aber 13 "Vater unser" stattdessen beten.
- Jedem Ordensbruder steht in allem das Gleiche zu, und es ist verboten, sich in übermäßiger Enthaltsamkeit zu üben, um die Gleichheit zu wahren.
- Die Kleidung von Ordensmitgliedern hat schwarz oder dunkelbraun zu sein. Professritter dürfen weiße Kleidung anlegen. Die Kleidung hat schnell wechselbar zu sein, und soll nicht übergroß oder zu klein sein. Wird neue Kleidung ausgeteilt, muss die alte zurückgegeben werden.
- Diener dürfen keine weiße Kleidung tragen.
- Nur Ordensritter dürfen weiße Kleidung tragen.
- Die alten Kleidungsstücke haben an die Knappen und Diener, sowie dann und wann an die Armen ausgegeben zu werden.
- Im Winter dürfen sich Ordensmitglieder nur mit Klamotten aus Schafswolle bedecken. Selbiges gilt für die Zudecke.
- Wer nach Besserem verlangt, erhalte das Minderwertigere.
- Alle Ordensmitglieder haben angemessene Kleidung zu erhalten, sowohl in Qualität als auch Quantität.
- Jeder Bruder soll die selbe Kleidung erhalten, allerdings in passender Größe.
- Alle Ordensbrüder haben eine ordentliche Frisur zu haben. Das gilt auch für den Bart.
- Schnabelschuhe, lange Haare und überlange Kleidung sind heidnisch, und daher allen Ordensmitgliedern, auch solchen auf Zeit, verboten.
- Jedem Ritterbruder sind drei Pferde und ein Knappe erlaubt.
- Es ist einem Ritter verboten, seinen freiwillig dienenden Knappen zu schlagen oder zu prügeln.
- Ritter auf Zeit haben ihr eigenes Vermögen einzubringen, allerdings hat der Orden ihn mit allem auszustatten, was er besseres bieten kann.
- Ein jeder Bruder hat sich dem Wort seines Vorgesetzten zu beugen ohne Widerrede.
- Kein Ritterbruder darf für sich Pferd, Zaumzeug oder Waffen verlangen. Diese werden vom Meister oder seinem Stellvertreter ausgegeben.
- Es ist verboten, Am Zaumzeug des Pferdes durch Gold oder sonstige Zierde Reichtum kenntlich zu machen.
- Schilde und Spieße sollen nicht überzogen werden und Lanzen sollen nicht verziert werden.
- Die Futtersäcke der Pferde haben aus Netzgarn zu bestehen.
- Dem Meister ist es erlaubt, den Besitz eines Ordensbruders einem anderen zu geben. Derjenige, dessen Besitz vergeben wird, hat sich damit abzufinden.
- Es ist verboten, von Brüdern Dinge zu tauschen oder zu erbitten, es sei denn es handelt sich um Dinge von geringem Wert.
- Bevor ein Ordensritter Geschenke von außen annimmt, hat er sie dem Meister zu zeigen, der dies erlauben muss.
- Ohne Erlaubnis des Meisters darf kein Ordensbruder Koffer oder Reitsack mit Verschluss besitzen.
- Ohne Erlaubnis des Meisters darf kein Ordensbruder Briefe senden oder empfangen.
- Ein Ordensbruder bringe vor einem anderen Bruder keine Sünden, die er begangen hat, zur Sprache.
- Kein Ordensbruder soll mit einem Vogel einen Vogel fangen.
- Jeder Ordensbruder soll alle Gelegenheiten zur Jagd meiden.
- Löwen dürfen erlegt werden.
- Fordert jemand etwas von einem Ordensbruder, so hat er dem Beschluss eines Richters über diese Sache Folge zu leisten.
- Wird einem Ordensbruder etwas entwendet, hat er sich in dieser Sache dem Beschluss eines Richters zu beugen.
- Ordensritter dürfen Land mit allen dazugehörigen Rechten besitzen.
- Kranke Brüder haben sorgsam behandelt zu werden.
- Kranke haben mit allem versorgt zu werden, was ihnen die Krankheit erträglicher macht, so beispielsweise Fleisch oder anderen Vornehmlichkeiten.
- Kein Ordensbruder soll einen anderen zum Zorn reizen.
- Verheiratete dürfen in den Orden als Ritter aufgenommen werden, doch es ist ihnen nicht gestattet, ein weißes Gewand zu tragen, und ihr Vermögen sollen sie nach ihrem Tod dem Orden vermachen.
- Es soll keine Ordensschwestern geben.
- Ein Ordensbruder soll nicht mit einem Exkommuniziertem in Kontakt treten.
- Will einer in den Orden aufgenommen werden, soll er zuerst eine Probezeit durchlaufen, deren Länge im Belieben des Meisters liegt.
- Es sollen nicht alle Brüder im Kapitel versammelt sein, sondern nur jene, die der Meister als dazu fähig genug erachtet.
- Beim Beten hat jeder Bruder ehrfürchtig und würdig sich zu verhalten.
- Gefolgsleute, die dem Orden auf Zeit dienen, sollen ein Gelöbnis ablegen, damit sie nicht vom Orden abfallen.
- Kinder werden in den Orden nicht aufgenommen, bis sie nicht fähig sind, mit der Waffe umzugehen.
- Greise haben mit Respekt behandelt zu werden.
- Der Orden gewährt jedem Bruder einen Unterhalt, mit dem er leben kann.
- Ordensbrüder auf Reisen haben sich so zu verhalten, dass das Ansehen des Ordens nicht geschädigt werde.
- Den Ordensbrüdern steht ein Zehnt zu, wenn der Bischof des entsprechenden Bistums ihnen diesen schenken will.
- Wer ein leichtes Vergehen begeht, und es dem Meister bekennt, dem werde eine leichte Buße aufgelegt. Verschweigt er das Vergehen, soll er mit schwererer Buße oder Zuchtmaßnahmen belegt werden. Ist sein Vergehen schwer, soll er von der Gemeinschaft der Brüder ferngehalten werden, und der Meister entscheide, was weiter mit ihm geschieht.
- Wer ein Vergehen begeht, und nach einer Ermahnung sich nicht bessert, und nach weiterer Ermahnung in seiner Auflehnung noch steigert, soll aus dem Orden verstoßen werden.
- Zwischen Ostern und Allerheiligen ist es erlaubt, wegen der großen Hitze Leinenhemden zu tragen. Ansonsten sollen nur wollene Hemden getragen werden.
- Jedem Bruder steht eine Bettstatt zu, zu der ein Strohsack, Keilkissen und eine Zudecke gehört. Verzichtet er auf eines davon, soll er ein Betttuch haben. Alle Brüder sollen in Hemd und Hose bekleidet schlafen.
- Es ist jedwedes Murren zu vermeiden, gleichwohl gegenüber wem.
- Es ist den Brüdern verboten, jedwede Frau zu küssen, auch keine Verwandte.
- Kein Ordensbruder soll Taufpate sein.
- Alle diese Vorschriften werden dem Willen des Meisters unterstellt.