Bailli

Aus Scriptorium
Version vom 19. September 2012, 18:39 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Bailli wird von der Haute Cour ernannt und übernimmt bei der längeren Absenz des Königs, zum Beispiel bei dessen Gefangenschaft oder Residenz im Ausland…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Bailli wird von der Haute Cour ernannt und übernimmt bei der längeren Absenz des Königs, zum Beispiel bei dessen Gefangenschaft oder Residenz im Ausland, dessen Rolle vollumfänglich.

Zur Zeit ist dieses Amt unbesetzt.