Hofkaplan
Aus Scriptorium
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Der Hofkaplan war zuständig für den geistlichen Trost der königlichen Familie,für private Gottesdienste für die königliche Familie, sowie für geistlichen Beistand von anderen Mitgliedern des Hofstaates.
Rechte und Pflichten
- Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
- Abhaltung von Gottesdiensten für die königliche Familie
- Abhaltung von Messen für das Seelenheil verstorbener Familienmitglieder
- Beichten von Mitgliedern der königlichen Familie
- Geistlicher Beistand für alle Mitglieder des königlichen Haushaltes