Bürgerhaus

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Unter einem Bürgerhaus verstand man im Mittelalter das Wohnhaus eines vollgültigen Bürgers – im Fall vom Königreich Jerusalem eines Bürgers des Königreichs. Da dies jedoch ein nur auf Lateiner beschränkter Begriff war, konnte Bürgerhaus sich auch auf die Wohnstatt eines Einheimischen aus guten Verhältnissen beziehen. Ein klassisches Bürgerhaus war im Stil eines Duwayras erbaut, aber auch ein kleineres Dar konnte als einzelnes Bürgerhaus dienen – ein größeres Dar wäre im besten Fall ein Zusammenschluss von mehreren Bürgerhäusern, im schlechtesten Fall ein schäbiges Mietshaus.

Eine klassische Ausstattung des Bürgerhauses war ein Gewerberaum für Handel oder Handwerk. Bürgerhäuser grenzten mit der Fassade direkt an den Straßenrand und waren meistens lückenlos aneinander gebaut, oder nur mit sehr schmalen Abständen. Im Erdgeschoss bzw dem niedrig gelegeneren Teil des Hauses befand sich der Laden oder die Werkstatt, und im Obergeschoss die Wohnräume. Oft gab es auch einen Keller; dieser diente als Lagerraum. Neben der Werkstatt im Erdgeschoss war das wichtigste Zimmer des Bürgerhauses die Stube im Obergeschoss bzw im höher gelegenen Teil des Hauses – einen Rittersaal selbstverständlich würde ein einfaches Bürgerhaus nie haben. Am Ende der Stube lag eine offene Feuerstelle – bei wohlhabenden Familien aber könnte man auch einen Kamin in der Stube sehen.