Hofkaplan: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * | + | * Abhaltung von Messen für das Seelenheil verstorbener Familienmitglieder |
− | * | + | * Beichten von Mitgliedern der königlichen Familie |
− | * | + | * Geistlicher Beistand für alle Mitglieder des königlichen Haushaltes |
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Version vom 6. September 2014, 14:50 Uhr
Der Hofkaplan war zuständig für den geistlichen Trost der königlichen Familie, sowie für private Gottesdienste für die königliche Familie, sowie für geistlichen Beistand von anderen Mitgliedern des Hofstaates.
Rechte und Pflichten
- Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
- Abhaltung von Gottesdiensten für die königliche Familie
- Abhaltung von Messen für das Seelenheil verstorbener Familienmitglieder
- Beichten von Mitgliedern der königlichen Familie
- Geistlicher Beistand für alle Mitglieder des königlichen Haushaltes