Hofkaplan: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechte und Pflichten ==
 
== Rechte und Pflichten ==
* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
 
* Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
 
* Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
* Vorsitz über die Haute Cour und Proposition auf der Haute Cour bei der Absenz des Königs
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* Abhaltung von Gottesdiensten für die königliche Familie
* Organisierung der königlichen Finanzen
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* Abhaltung von Messen für das Seelenheil verstorbener Familienmitglieder
* Organisierung und Überwachung der Steuererhebung
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* Beichten von Mitgliedern der königlichen Familie
* Beaufsichtigung der königlichen Burgen und des königlichen Hausgutes
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* Geistlicher Beistand für alle Mitglieder des königlichen Haushaltes
* Auszahlung des Konstablers vor einer militärischen Operation
 
* Organisation der Krönung des Königs
 
* Übergabe des Schwertes und des Zepters an den neuen König bei der Krönung
 
  
  
 
[[Kategorie:Hofstaat]]
 
[[Kategorie:Hofstaat]]

Version vom 6. September 2014, 14:50 Uhr

Der Hofkaplan war zuständig für den geistlichen Trost der königlichen Familie, sowie für private Gottesdienste für die königliche Familie, sowie für geistlichen Beistand von anderen Mitgliedern des Hofstaates.

Rechte und Pflichten

  • Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
  • Abhaltung von Gottesdiensten für die königliche Familie
  • Abhaltung von Messen für das Seelenheil verstorbener Familienmitglieder
  • Beichten von Mitgliedern der königlichen Familie
  • Geistlicher Beistand für alle Mitglieder des königlichen Haushaltes