Notar: Unterschied zwischen den Versionen
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* Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben | * Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben | ||
* Empfang von Befehlen des Kanzlers | * Empfang von Befehlen des Kanzlers | ||
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* Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich | * Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich | ||
[[Kategorie:Hofstaat]] | [[Kategorie:Hofstaat]] |
Version vom 30. März 2016, 17:29 Uhr
Ein Notar unterstützt den Kanzler bei dessen Aufgaben und untersteht ihm. Zudem kann ein Notar von jedem der Hofbeamten zur Hilfe herangezogen werden, falls diese benötigt wird.
- Derzeitige Amtsinhaber
- vakant
Rechte und Pflichten
- Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben
- Empfang von Befehlen des Kanzlers
- Bearbeitung von an die Kanzlei gehenden Schreiben
- Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich