Emir: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort Emir last sich übersetzen mit “Befehlshaber”. Er ist der Stellvertreter des Kalifen des [[Fatimidenkalifat]]s in einer Provinz, welche dem Kalifen untersteht. Eine solche Provinz wird aufgrund ihres Verwalters Emirat genannt. Einer der Emire des Kalifen verwaltet das [[Emirat Askalon]], die Grenzprovinz des Kalifats zum [[Königreich Jerusalem]]. Dem Emir unterstehen regionale [[Wali]]s, sowie ein Kabinett, welches die zentrale Verwaltung in Kairo widerspiegelt – dies bedeutet, jeder Emir hat einen eigenen [[Wesir]], einen eigenen [[Hajib]] und so weiter.
 
Das Wort Emir last sich übersetzen mit “Befehlshaber”. Er ist der Stellvertreter des Kalifen des [[Fatimidenkalifat]]s in einer Provinz, welche dem Kalifen untersteht. Eine solche Provinz wird aufgrund ihres Verwalters Emirat genannt. Einer der Emire des Kalifen verwaltet das [[Emirat Askalon]], die Grenzprovinz des Kalifats zum [[Königreich Jerusalem]]. Dem Emir unterstehen regionale [[Wali]]s, sowie ein Kabinett, welches die zentrale Verwaltung in Kairo widerspiegelt – dies bedeutet, jeder Emir hat einen eigenen [[Wesir]], einen eigenen [[Hajib]] und so weiter.
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Seine Frau wird [[Emira]] genannt.
  
 
==Rechte und Pflichten des Emirs==
 
==Rechte und Pflichten des Emirs==

Version vom 9. Mai 2014, 21:39 Uhr

Das Wort Emir last sich übersetzen mit “Befehlshaber”. Er ist der Stellvertreter des Kalifen des Fatimidenkalifats in einer Provinz, welche dem Kalifen untersteht. Eine solche Provinz wird aufgrund ihres Verwalters Emirat genannt. Einer der Emire des Kalifen verwaltet das Emirat Askalon, die Grenzprovinz des Kalifats zum Königreich Jerusalem. Dem Emir unterstehen regionale Walis, sowie ein Kabinett, welches die zentrale Verwaltung in Kairo widerspiegelt – dies bedeutet, jeder Emir hat einen eigenen Wesir, einen eigenen Hajib und so weiter.

Seine Frau wird Emira genannt.

Rechte und Pflichten des Emirs

  • Oberste Befehlsgewalt in einem Emirat
  • Repräsentierung des Kalifen in der ihm zugeteilten Provinz
  • Sprachrohr des Kalifen in der ihm zugeteilten Provinz
  • Einsetzung der regionalen Verwaltung
  • Befehlsgewalt über die regionale Verwaltung
  • Kommando über die dem Emir zugeteilten Heereseinheiten
  • Aufsicht über die örtliche Da’wa
  • Abhaltung des Kriegsgerichtes