König: Unterschied zwischen den Versionen

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* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
* Legitimationsrecht bezüglich unehelich Geborener
 
* Legitimationsrecht bezüglich unehelich Geborener
* Beratung des Königs durch dessen Beamte und Barone
 
 
* Kommandierung einer militärischen Expedition, sofern vom König gewünscht
 
* Kommandierung einer militärischen Expedition, sofern vom König gewünscht
 
* Vertretung des Königreiches nach Außen
 
* Vertretung des Königreiches nach Außen

Version vom 3. Februar 2014, 15:02 Uhr

Der König war, nach dem Kaiser, der höchste Adelstitel, den es gab. Diesen Titel trägt der König von Jerusalem, der an der Spitze des Königreichs Jerusalem steht.

Der König von Jerusalem hat zahlreiche Aufgaben und Pflichten, manche mit und manche ohne Beteiligung des Hohen Gerichts.

Derzeitiger Amtsinhaber
Balduin II.

Rechte und Pflichten

Ohne Beteiligung der Haute Cour

  • Vorsitz und die Proposition (Vorlegung der Tagesordnung) auf der Haute Cour
  • Einberufung der Haute Cour
  • Ernennung und Entlassung der Beamten des Königreichs
  • Vergabe von Privilegien und Dispensierungen
  • Volljährigkeitserklärung Minderjähriger
  • Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
  • Legitimationsrecht bezüglich unehelich Geborener
  • Kommandierung einer militärischen Expedition, sofern vom König gewünscht
  • Vertretung des Königreiches nach Außen
  • Regelmäßige öffentliche Audienzen
  • Anhörung von Appellationen von gerichtlichen Entscheidungen der Haute Cour
  • Kriegserklärungen
  • Nobilitierungen
  • Verleihung von Lehen

Unter Beteiligung der Haute Cour

  • Erhebung von Steuern
  • Erhebung von zusätzlichen Lehnsaufgeboten