Syrisches Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Der Kläger muss vorm Richter erscheinen und ihm darlegen, welche Klage er hat und nach welchem Recht der Fall gerichtet werden soll. | + | Der Kläger muss vorm [[Rais]], dem Richter des Syrergerichts, erscheinen und ihm darlegen, welche Klage er hat und nach welchem Recht der Fall gerichtet werden soll. |
Zuerst wird festgestellt, wie das anwendbare Recht zu interpretieren ist und wie die Frage, die vor Gericht zu debattieren ist, formuliert werden soll. Auch sollen den Parteien die Konsequenzen der Wahrsprüche klar gemacht werden. | Zuerst wird festgestellt, wie das anwendbare Recht zu interpretieren ist und wie die Frage, die vor Gericht zu debattieren ist, formuliert werden soll. Auch sollen den Parteien die Konsequenzen der Wahrsprüche klar gemacht werden. | ||
| − | Anschließend machen Kläger und Angeklagter Aussagen, die sie beide auf der Bibel, dem Koran oder der Torah, je nach Religion, beschwören. Dann müssen die Fakten etabliert werden - neben den Eiden sind Zeugenaussagen, Urkunden und Indizien zulässlich. | + | Anschließend machen Kläger und Angeklagter Aussagen, die sie beide auf der Bibel, dem Koran oder der Torah, je nach Religion, beschwören. Dann müssen die Fakten etabliert werden - neben den Eiden sind Zeugenaussagen, Urkunden und Indizien zulässlich. [[Eideshelfer]] sind im syrischen Recht unbekannt. |
Auf der Grundlage der Fakten entscheiden die [[Jurat]]e, die als Jury fungieren, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. | Auf der Grundlage der Fakten entscheiden die [[Jurat]]e, die als Jury fungieren, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. | ||
Version vom 23. Januar 2013, 20:22 Uhr
Das syrische Gerichtsverfahren im Königreich Jerusalem ist angelehnt an das römische Gerichtsverfahren. Die meisten Jerusalemer sind Syrer, und verstehen sich als Erben des römischen Reiches, dessen Recht sie, in einer abgewandelten, vulgäreren Form, weitertragen. Der starke Einfluss des islamischen Gerichtsverfahrens ist allerdings nicht zu übersehen, ebenso wenig wie die Zusammensetzung des Syrergerichts in einen Richter und eine Anzahl von Urteilern - ähnlich wie das Bürgergericht.
Grundlegende Prinzipien
Das syrische Verfahren ist dem Verfahren nach dem Recht des 21. Jahrhunderts nicht unähnlich. Es gibt einen Richter, eine Jury (die Jurate), und beide Parteien können sich von Anwälten vertreten lassen.
Verfahren
Der Kläger muss vorm Rais, dem Richter des Syrergerichts, erscheinen und ihm darlegen, welche Klage er hat und nach welchem Recht der Fall gerichtet werden soll.
Zuerst wird festgestellt, wie das anwendbare Recht zu interpretieren ist und wie die Frage, die vor Gericht zu debattieren ist, formuliert werden soll. Auch sollen den Parteien die Konsequenzen der Wahrsprüche klar gemacht werden.
Anschließend machen Kläger und Angeklagter Aussagen, die sie beide auf der Bibel, dem Koran oder der Torah, je nach Religion, beschwören. Dann müssen die Fakten etabliert werden - neben den Eiden sind Zeugenaussagen, Urkunden und Indizien zulässlich. Eideshelfer sind im syrischen Recht unbekannt.
Auf der Grundlage der Fakten entscheiden die Jurate, die als Jury fungieren, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist.
Der Rais verliest dann das Urteil.
Urteilsschelte
Der Verlierer kann nicht appellieren.