Notar: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Notar unterstützt den [[Kanzler]] bei dessen Aufgaben, und untersteht ihm. Zudem kann ein Notar von jedem der Hofbeamten zur Hilfe, sofern diese benötigt wird, herangezogen werden.
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Ein Notar unterstützt den [[Kanzler]] bei dessen Aufgaben und untersteht ihm. Zudem kann ein Notar von jedem der Hofbeamten zur Hilfe herangezogen werden, falls diese benötigt wird.
  
 
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* Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben
 
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* Empfang von Befehlen des Kanzlers
 
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* Bearbeitung von an die Kanzlei gehende Schreiben
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* Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich
 
* Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich
  
 
[[Kategorie:Hofstaat]]
 
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Version vom 30. März 2016, 17:29 Uhr

Ein Notar unterstützt den Kanzler bei dessen Aufgaben und untersteht ihm. Zudem kann ein Notar von jedem der Hofbeamten zur Hilfe herangezogen werden, falls diese benötigt wird.

Derzeitige Amtsinhaber
vakant

Rechte und Pflichten

  • Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben
  • Empfang von Befehlen des Kanzlers
  • Bearbeitung von an die Kanzlei gehenden Schreiben
  • Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich