Bailli: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bailli wird vom König, oder aber, wenn diesem dies unmöglich ist, der Haute Cour ernannt, und übernimmt bei der längeren Absenz des Königs, zum Beispiel bei dessen Gefangenschaft oder Residenz im Ausland, dessen Rolle im Königreich Jerusalem vollumfänglich. Sobald der König wieder frei im Land ist, hört der Amtsinhaber automatisch auf, dieses Amt zu bekleiden.
 
Der Bailli wird vom König, oder aber, wenn diesem dies unmöglich ist, der Haute Cour ernannt, und übernimmt bei der längeren Absenz des Königs, zum Beispiel bei dessen Gefangenschaft oder Residenz im Ausland, dessen Rolle im Königreich Jerusalem vollumfänglich. Sobald der König wieder frei im Land ist, hört der Amtsinhaber automatisch auf, dieses Amt zu bekleiden.
  
Zur Zeit ist dieses Amt unbesetzt.
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Ein Bailli wird auch bei der Minderjährigkeit eines Monarchen oder bei dessen Inkapazität eingesetzt.
  
 
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[[Kategorie:Verwaltung des Königreichs Jerusalem]]
 
 
[[Kategorie:Hofstaat]]
 

Aktuelle Version vom 19. Mai 2019, 12:11 Uhr

Der Bailli wird vom König, oder aber, wenn diesem dies unmöglich ist, der Haute Cour ernannt, und übernimmt bei der längeren Absenz des Königs, zum Beispiel bei dessen Gefangenschaft oder Residenz im Ausland, dessen Rolle im Königreich Jerusalem vollumfänglich. Sobald der König wieder frei im Land ist, hört der Amtsinhaber automatisch auf, dieses Amt zu bekleiden.

Ein Bailli wird auch bei der Minderjährigkeit eines Monarchen oder bei dessen Inkapazität eingesetzt.