Vizegraf: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Funktion als Richter des Bürgergerichts | + | * Verwaltung und Sicherheit der Stadt Jerusalem |
− | Ernennung der [[Schöffe]]n des Bürgergerichts | + | * Besetzung der Stadtmauern und des Davidsturms |
− | Allgemeine Rechtspflege in der Stadt | + | * Funktion als Richter des Bürgergerichts |
− | Verhaftung von Verbrechern | + | * Ernennung der [[Schöffe]]n des Bürgergerichts |
− | Einstellung und Entlassung des [[Rais]] | + | * Allgemeine Rechtspflege in der Stadt |
− | Aufsicht über den Rais und die Anwendung einheimischen Rechtes in der Stadt | + | * Verhaftung und Einkerkerung von Verbrechern |
+ | * Aufsicht über den [[Scharfrichter]] und den Kerker | ||
+ | * Einstellung und Entlassung des [[Rais]] | ||
+ | * Aufsicht über den Rais und die Anwendung einheimischen Rechtes in der Stadt | ||
+ | * Aussprechung der Bezirks[[acht]] | ||
[[Kategorie:Stadtverwaltung von Jerusalem]] | [[Kategorie:Stadtverwaltung von Jerusalem]] |
Aktuelle Version vom 9. Oktober 2014, 15:12 Uhr
Der Vizegraf - von denen es je einen in jeder großen Stadt des Königreichs Jerusalem gibt, ist ein Amt, welches dem eines Bürgermeisters sehr nahe kommt. Der Vizegraf residiert in der örtlichen Burg - im Fall von Jerusalem im Davidsturm, wo sich auch Bürgergericht, Kerker und Hinrichtungsstätte befinden - und steht dem Bürgergericht als oberster Richter vor. Zudem hat kann er Soldaten des Königlichen Gefolges, allen voran jene, die im Davidsturm stationiert sind, kommandieren zur Sicherheit in der Stadt von Jerusalem - was sowohl für äußere wie auch innere Bedrohungen gilt. Dabei ist seine höchste und vorderste Aufgabe nicht der Schutz der Bürger, sondern jene des Monarchen und seiner unmittelbaren Familie.
Bei ihm muss jede Klage vorgebracht werden, die gegen oder von einem Bürger gebracht werden - nur bei Klagen gegen Adlige muss das Hohe Gericht, auch Haute Cour genannt, eingeschaltet werden. Ebenfalls muss bei Straftaten bei ihm die Klage eingebracht werden (außer, eine der Parteien ist adelig - die Jurisdiktion über jene hat das Hohe Gericht inne).
Pflichten und Rechte
- Verwaltung und Sicherheit der Stadt Jerusalem
- Besetzung der Stadtmauern und des Davidsturms
- Funktion als Richter des Bürgergerichts
- Ernennung der Schöffen des Bürgergerichts
- Allgemeine Rechtspflege in der Stadt
- Verhaftung und Einkerkerung von Verbrechern
- Aufsicht über den Scharfrichter und den Kerker
- Einstellung und Entlassung des Rais
- Aufsicht über den Rais und die Anwendung einheimischen Rechtes in der Stadt
- Aussprechung der Bezirksacht