Kämmerer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kämmerer ist ein wichtiges Hofamt, denn er beaufsichtigt den Haushalt des Hofes. Zudem entscheidet er über den Zugang zum König.
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Der Kämmerer bekleidet ein wichtiges Hofamt, denn er beaufsichtigt den Haushalt des Hofes. Zudem entscheidet er über den Zugang zum König.
  
Zur Zeit ist dieses Amt unbesetzt.
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== Rechte und Pflichten ==
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* Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
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* Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
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* Organisierung der öffentlichen und privaten Audienzen des Königs
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* Organisierung von Reisen des Königs
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* Überwachung der Zeremonien am Hof
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* Einstellung und Entlassung der königlichen Kammerdiener
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* Aufsicht über den königlichen Haushalt
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* Abnahme von Gelübden im Namen des Königs
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* Auflegung des königlichen Mantels bei der Krönung des Königs
  
==Pflichten und Machten==
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[[Kategorie:Königlicher Haushalt]]
 
 
Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
 
 
 
Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
 
 
 
Organisierung der öffentlichen und privaten Audienzen des Königs
 
 
 
Organisierung von Reisen des Königs
 
 
 
Überwachung der Zeremonien am Hof
 
 
 
Einstellung und Entlassung der königlichen Kammerdiener
 
 
 
Aufsicht über den königlichen Haushalt
 
 
 
Abnahme von Gelübden im Namen des Königs
 
 
 
Auflegung des königlichen Mantels bei der Krönung des Königs
 
 
 
 
 
 
 
[[Kategorie:Hofstaat]]
 

Aktuelle Version vom 19. Mai 2019, 12:16 Uhr

Der Kämmerer bekleidet ein wichtiges Hofamt, denn er beaufsichtigt den Haushalt des Hofes. Zudem entscheidet er über den Zugang zum König.

Rechte und Pflichten

  • Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
  • Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
  • Organisierung der öffentlichen und privaten Audienzen des Königs
  • Organisierung von Reisen des Königs
  • Überwachung der Zeremonien am Hof
  • Einstellung und Entlassung der königlichen Kammerdiener
  • Aufsicht über den königlichen Haushalt
  • Abnahme von Gelübden im Namen des Königs
  • Auflegung des königlichen Mantels bei der Krönung des Königs