Kämmerer: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Scriptorium
Admin (Diskussion | Beiträge) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Der Kämmerer | + | Der Kämmerer bekleidet ein wichtiges Hofamt, denn er beaufsichtigt den Haushalt des Hofes. Zudem entscheidet er über den Zugang zum König. |
== Rechte und Pflichten == | == Rechte und Pflichten == | ||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
* Auflegung des königlichen Mantels bei der Krönung des Königs | * Auflegung des königlichen Mantels bei der Krönung des Königs | ||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Königlicher Haushalt]] |
Aktuelle Version vom 19. Mai 2019, 12:16 Uhr
Der Kämmerer bekleidet ein wichtiges Hofamt, denn er beaufsichtigt den Haushalt des Hofes. Zudem entscheidet er über den Zugang zum König.
Rechte und Pflichten
- Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
- Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
- Organisierung der öffentlichen und privaten Audienzen des Königs
- Organisierung von Reisen des Königs
- Überwachung der Zeremonien am Hof
- Einstellung und Entlassung der königlichen Kammerdiener
- Aufsicht über den königlichen Haushalt
- Abnahme von Gelübden im Namen des Königs
- Auflegung des königlichen Mantels bei der Krönung des Königs